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Rechtsanwalt Haque – Ihr Experte für Arbeitsrecht.
Rückrufbitte absendenWarum es sich lohnt, gegen eine Kündigung vorzugehen!
Viele Arbeitnehmer zögern, sich gegen eine Kündigung zu wehren – aus Sorge vor hohen Kosten oder möglichen Nachteilen für die berufliche Zukunft. Doch genau hier setzen wir an: Es gibt Wege, Ihre Rechte zu schützen, ohne dass Ihr Ruf oder Ihre Karriere leiden.
- ⚖ Schutz Ihrer beruflichen und finanziellen Zukunft: Wer eine ungerechtfertigte Kündigung einfach hinnimmt, riskiert erhebliche Nachteile: eine schlechtere Ausgangsposition bei Verhandlungen um eine Abfindung, finanzielle Einbußen durch Arbeitslosengeld-Sperrzeiten oder ein negatives Arbeitszeugnis, das den nächsten Karriereschritt erschwert.
- 📌 Die beste Strategie für Ihren Fall: In einem persönlichen Gespräch klären wir nicht nur, ob eine Klage sinnvoll ist, sondern auch, welche Vorgehensweise für Sie am besten passt – ob Verhandlung, Kündigungsschutzklage oder eine andere Lösung.
- ⏳ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden: Eine fristlose Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen – doch wir prüfen, ob sie in eine ordnungsgemäße Kündigung umgewandelt werden kann, damit Sie keine finanziellen Einbußen haben.
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Sie sind nicht allein – und es gibt keinen Grund, eine ungerechtfertigte Kündigung einfach hinzunehmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns direkt an: 0152-03708207
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Bei mir müssen Sie keine Angst vor unerwarteten Kosten haben. Ich bespreche alle Gebühren offen und verständlich, bevor Sie eine Entscheidung treffen. -
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Meine Erstberatung ist für Sie garantiert kostenlos oder wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. -
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Kündigungsschutzklage oder Aufhebungsvertrag
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Die Kosten eines Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Dadurch lassen sich die anfallenden Kosten bereits vorab genau berechnen, sodass Sie volle Planungssicherheit haben. -
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Mein Versprechen: Keine Überraschungen – volle Kostentransparenz & individuelle Strategie für Ihr Anliegen.
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Viele Mandanten haben ähnliche Fragen: Wie lange habe ich Zeit für eine
Kündigungsschutzklage? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
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Ihre Vorteile bei der Rechtsanwaltskanzlei Haque – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei bietet Ihnen als Experten für Kündigungsschutzrecht und Arbeitsrecht folgende Vorteile:
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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und starke Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
- Prüfung von Kündigungen – Wir analysieren Ihre Kündigung und beraten Sie zu den besten Handlungsoptionen.
- Kündigungsschutzklagen – Wir setzen uns für Ihren Arbeitsplatz oder eine angemessene Abfindung ein.
- Beratung bei Aufhebungsverträgen & Arbeitsverträgen – Wir prüfen und verhandeln Verträge zu Ihrem Vorteil.
- Lohnforderungsklagen – Wenn Ihr Arbeitgeber Gehalt oder Sonderzahlungen verweigert, setzen wir Ihre Ansprüche durch.
- Versetzungsklage – Klagen auf Eingruppierung und gegen rechtswidrige Versetzungen.
- Abmahnungen – Wir prüfen Abmahnungen auf Rechtsfehler und verteidigen Ihre Rechte.
- Arbeitszeugnis – Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen.
- Vertretung von Betriebsräten – Beratung & rechtliche Unterstützung für Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen.
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Neuer Blogartikel:
Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie während ihrer Kündigungsfrist keine
Bewerbungen schreiben?
Erfahren Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen und warum das
BAG (Bundesarbeitsgericht) Arbeitnehmern mehr Spielraum zugesteht als allgemein
gedacht.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht & Kündigungsschutz
Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie eine Übersicht unserer wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen:
- 1. Mehr zu Ihren Rechten nach der Kündigung
- 2. Mehr zu den Fristen einer Kündigungsschutzklage
- 3. Wichtige Punkte bei einem Aufhebungsvertrag
- 4. Mehr zu den Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
- 5. Änderungen im Arbeitsvertrag – Ihre Rechte
- 6. Definition – Arbeitgeber & Arbeitnehmer
- 7. Rechte & Pflichten – Arbeitnehmer
- 8. Rechte & Pflichten – Arbeitgeber
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und Ihren Rechten als Arbeitnehmer.
📌 Kündigung & Kündigungsschutz
- Was ist eine Kündigung und welche Arten gibt es? – Es gibt ordentliche (fristgerechte) und außerordentliche (fristlose) Kündigungen. Außerdem unterscheidet man zwischen betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen.
- Was muss ich nach einer Kündigung unbedingt beachten? – Sie haben nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage! Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, sodass ein rechtliches Vorgehen in der Regel nicht mehr möglich ist. ℹ Mehr erfahren über Ihre Rechte nach der Kündigung
- Welche Fristen gelten bei einer Kündigungsschutzklage? – Die Klage muss spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. ℹ Mehr erfahren über die Fristen einer Kündigungsschutzklage
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? – Ein gesetzlicher Anspruch besteht selten, aber oft kann eine Abfindung verhandelt werden.
- Wie wird die Höhe einer Abfindung berechnet? – Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Häufig wird als grober Richtwert 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr genannt, doch in der Praxis ist das Verhandlungssache. Entscheidend sind insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe der Kündigung, das Prozessrisiko des Arbeitgebers, sowie die Dringlichkeit einer Einigung. Je nachdem, wie stark die Kündigung angreifbar ist und wie schnell eine Lösung gefunden werden muss, kann die Abfindung deutlich höher oder auch niedriger ausfallen. Eine individuelle Strategie ist daher entscheidend.
📌 Abmahnung & Arbeitsvertrag
- Was ist eine Abmahnung und welche Folgen hat sie? – Eine Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, mit der der Arbeitgeber ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügt und ihn gleichzeitig darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur Kündigung.
- Welche Gründe können eine Abmahnung rechtfertigen? – Häufige Gründe sind Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit oder Fehlverhalten. ℹ Mehr erfahren über die Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
- Was ist ein Arbeitsvertrag und welche Klauseln sind besonders wichtig? – Wichtige Klauseln betreffen Gehalt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote.
- Kann ein Arbeitsvertrag nachträglich geändert werden? – Nur mit beidseitigem Einverständnis oder durch Änderungskündigung. ℹ Mehr erfahren über Änderungen im Arbeitsvertrag
📌 Rechte & Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Wer gilt rechtlich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? – Der Arbeitgeber gibt Weisungen, der Arbeitnehmer führt diese aus. ℹ Mehr erfahren über Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer? – Sie haben z. B. Anspruch auf Gehalt, Urlaub und Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung. ℹ Mehr erfahren über Rechte & Pflichten als Arbeitnehmer
📌 Arbeitszeugnis & Bewertung
- Was ist ein Arbeitszeugnis und welche Arten gibt es? – Einfache (nur Tätigkeitsbeschreibung) oder qualifizierte (mit Bewertung).
- Wie entschlüssele ich die Formulierungen im Arbeitszeugnis („Zeugniscode“)? – Viele Formulierungen klingen positiv, haben aber oft versteckte Bedeutungen.
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Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Eine Abmahnung muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Abmahnung im Kündigungsschutzverfahren als unwirksam angesehen werden.
- Konkrete Rüge des beanstandeten Verhaltens – Das Fehlverhalten muss präzise beschrieben werden, eine pauschale oder allgemeine Formulierung ist nicht ausreichend. Der Arbeitnehmer muss eindeutig erkennen können, welches Verhalten beanstandet wird.
- Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen – Es muss unmissverständlich dargelegt werden, dass ein erneuter Verstoß zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen kann.
- Abmahnungsberechtigung – Neben dem Arbeitgeber selbst können auch Vorgesetzte mit Weisungsbefugnis eine Abmahnung aussprechen.
- Form – Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen wird jedoch dringend die Schriftform empfohlen.
- Zeitpunkt der Abmahnung – Zwar gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, jedoch kann eine Abmahnung durch Zeitablauf an Wirksamkeit verlieren.
- Zugang und Kenntnisnahme – Der Arbeitnehmer muss die Abmahnung tatsächlich erhalten und ihren Inhalt zur Kenntnis genommen haben.
- Anzahl der Abmahnungen – Grundsätzlich reicht eine Abmahnung aus. In besonderen Fällen, insbesondere bei einem hohen Kündigungsschutz, können jedoch mehrere Abmahnungen erforderlich sein.
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Wichtige Schritte nach einer Kündigung
Nach dem Erhalt einer Kündigung sind einige entscheidende Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
1. Kündigungsschutzklage prüfen
- Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung sollte umgehend eine Kündigungsschutzklage erwogen werden.
- Die Frist beträgt drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).
-
Mögliche Unwirksamkeitsgründe sind unter anderem:
- Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB).
- Kündigung wegen Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 4 BGB).
- Verstoß gegen besondere Kündigungsschutzregelungen (z. B. für Schwerbehinderte, Schwangere).
2. Arbeitsagentur informieren & Arbeitslosengeld beantragen
- Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung muss man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
- Der Antrag auf Arbeitslosengeld sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Verzögerungen oder Sperrzeiten zu vermeiden.
- Eine Sperrzeit kann drohen, wenn man selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt.
3. Arbeitszeugnis anfordern
- Nach einer Kündigung besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
- Falls das Zeugnis fehlerhaft oder unzureichend ist, kann es korrigiert werden.
4. Offene Ansprüche prüfen
- Offene Lohnzahlungen, Überstundenvergütung, Boni oder Prämien sollten überprüft werden.
- Nicht genommener Urlaub muss entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden.
- Falls eine Abfindung in Aussicht steht, sollte diese vertraglich abgesichert sein.
5. Sperrzeiten vermeiden
- Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag können eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
6. Sozialversicherungsrechtliche Folgen bedenken
- Die Kündigung kann Auswirkungen auf die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben.
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Fristen bei einer Kündigungsschutzklage
Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung für unwirksam hält, kann er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dabei sind folgende Fristen zu beachten:
1. Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)
- Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
- Diese Frist gilt unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist oder nicht.
- Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre (§ 7 KSchG).
2. Nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG)
- Falls die Frist unverschuldet versäumt wurde (z. B. wegen Krankheit oder unverschuldeter Unkenntnis), kann innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses ein Antrag auf nachträgliche Zulassung gestellt werden.
- Das Arbeitsgericht entscheidet über die Zulassung der verspäteten Klage.
3. Besondere Fristen bei außerordentlichen Kündigungen (§ 626 BGB)
- Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
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Wichtige Punkte bei einem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
1. Form und Wirksamkeit
- Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB). Eine mündliche Vereinbarung ist unwirksam.
- Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
2. Abfindung
- Eine Abfindung kann verhandelt werden, ist aber kein gesetzlicher Anspruch.
- Übliche Berechnungsbasis: ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG).
- Die Auszahlung kann steuerliche Auswirkungen haben; eine Verschiebung in das nächste Kalenderjahr kann sinnvoll sein.
3. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
- Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), außer:
- Der Arbeitgeber hätte ohnehin betriebsbedingt gekündigt.
- Die Kündigungsfrist wird eingehalten.
- Der Arbeitnehmer wird nicht unter Druck gesetzt, den Vertrag zu unterschreiben.
- Eine Entlassungsentschädigung (z. B. Abfindung) kann zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führen (§ 158 SGB III).
4. Fairnessgebot und Anfechtung
- Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter psychischem Druck oder unfairen Bedingungen abgeschlossen wurde.
- In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer den Vertrag anfechten.
5. Auswirkungen auf betriebliche Altersvorsorge & andere Ansprüche
- Erledigungsklauseln im Vertrag können dazu führen, dass keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
- Falls eine betriebliche Altersvorsorge besteht, sollte ausdrücklich geregelt werden, dass diese unberührt bleibt.
Tipp: Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag immer anwaltlich prüfen, um Nachteile zu vermeiden!
Änderung eines Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nur einvernehmlich geändert werden, es sei denn, der Arbeitgeber nutzt eine Änderungskündigung oder beruft sich auf sein Direktionsrecht.
1. Vertragsänderung durch Einigung
- Änderungen sind jederzeit durch eine einvernehmliche Vertragsänderung möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
- Dies sollte schriftlich erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
2. Änderung durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO)
- Der Arbeitgeber kann Änderungen der Arbeitsbedingungen im Rahmen seines Direktionsrechts vornehmen.
- Dies betrifft vor allem Arbeitsinhalte, Arbeitsort und Arbeitszeit, soweit keine anderslautenden vertraglichen oder tariflichen Regelungen bestehen.
3. Änderungskündigung (§ 2 KSchG)
Falls der Arbeitnehmer einer Vertragsänderung nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen gekündigt, aber gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen angeboten.
Arten der Änderungskündigung:
- Betriebsbedingte Änderungskündigung – Wenn eine organisatorische Umstrukturierung vorliegt, z. B. Standortverlagerung.
- Personenbedingte Änderungskündigung – Wenn der Arbeitnehmer die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr ausüben kann.
- Verhaltensbedingte Änderungskündigung – Wenn durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Störung des Arbeitsverhältnisses beseitigt werden kann.
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung:
- Annahme ohne Vorbehalt – Der Arbeitnehmer akzeptiert die neuen Bedingungen.
- Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) – Der Arbeitnehmer akzeptiert die neuen Bedingungen, behält sich aber vor, ihre soziale Rechtfertigung gerichtlich prüfen zu lassen.
- Ablehnung – Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
- Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) – Falls der Arbeitnehmer die Änderungskündigung für ungerechtfertigt hält, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen.
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Definition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer (§ 611a BGB)
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Merkmale eines Arbeitsverhältnisses:
- Weisungsgebundenheit: Der Arbeitnehmer muss den Anweisungen des Arbeitgebers folgen.
- Eingliederung in den Betrieb: Der Arbeitnehmer ist organisatorisch in das Unternehmen eingebunden.
- Vergütungspflicht: Der Arbeitgeber ist zur Zahlung eines Gehalts verpflichtet.
Abgrenzung zu Selbstständigen:
- Selbstständige arbeiten eigenverantwortlich und weisen keine persönliche Abhängigkeit auf.
- Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner des Arbeitnehmers, der mindestens eine Person beschäftigt. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht.
Merkmale eines Arbeitgebers:
- Vertragspartei im Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber schließt den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer.
- Zahlungspflicht: Er muss das Gehalt zahlen.
- Direktionsrecht: Er kann Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung festlegen (innerhalb gesetzlicher Grenzen).
Arbeitgeber können natürliche oder juristische Personen sein:
- Einzelunternehmen
- GmbH, AG (juristische Personen)
- Öffentliche Arbeitgeber (z. B. Behörden, Kommunen)
Besonderheiten:
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) können Arbeitgeber sein.
- Ein Konzern als Ganzes ist jedoch kein eigenständiger Arbeitgeber, sondern nur die jeweiligen Konzerngesellschaften.
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Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers
1. Rechte des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer haben verschiedene gesetzlich geregelte Rechte, die dem Schutz und der Sicherung fairer Arbeitsbedingungen dienen.
- Recht auf Vergütung (§ 611a Abs. 2 BGB) – Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das vereinbarte Gehalt zu zahlen. Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn (§ 1 MiLoG) oder tarifliche Lohnuntergrenzen.
- Recht auf Urlaub (§ 1 BUrlG) – Gesetzlicher Mindesturlaub: mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche). Tarifverträge können höhere Urlaubsansprüche vorsehen.
- Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG) – In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Unwirksame Kündigungen können innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden.
- Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) – Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Recht auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) – Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
- Schutz vor Diskriminierung und Mobbing (AGG) – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen z. B. aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung.
- Einhaltung von Arbeitszeiten (ArbZG) – Maximal 10 Stunden pro Tag (durchschnittlich 8 Stunden über 6 Monate). Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
2. Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer haben im Gegenzug bestimmte Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber.
- Arbeitspflicht (§ 611a BGB) – Arbeitnehmer müssen die vertraglich vereinbarte Arbeit persönlich erbringen. Arbeitsleistung nach bestem Können (keine absichtliche Minderleistung).
- Treuepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) – Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Pflicht zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
- Weisungsgebundenheit (§ 106 GewO) – Arbeitnehmer müssen den rechtmäßigen Anweisungen des Arbeitgebers folgen (z. B. Arbeitsort und -zeit).
- Meldepflicht bei Krankheit (§ 5 EFZG) – Unverzügliche Krankmeldung erforderlich. Ab dem 4. Krankheitstag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
- Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (§ 60 HGB) – Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen (z. B. durch Nebentätigkeiten bei Konkurrenten).
- Schonender Umgang mit Betriebsmitteln – Arbeitnehmer müssen Arbeitsgeräte und Firmenfahrzeuge sorgfältig behandeln.
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Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber hat verschiedene arbeitsrechtliche Befugnisse, die sich aus dem Arbeitsvertrag, gesetzlichen Regelungen und ggf. Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.
1. Weisungsrecht (Direktionsrecht) – § 106 GewO
- Der Arbeitgeber kann den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen, soweit dies nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz beschränkt ist.
- Das Weisungsrecht muss nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ausgeübt werden, d. h. es muss eine Interessenabwägung zwischen den Bedürfnissen des Betriebs und den persönlichen Belangen des Arbeitnehmers erfolgen.
2. Kontroll- und Überwachungsrechte
- Der Arbeitgeber darf die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten kontrollieren, z. B. durch Anwesenheitsüberwachung oder Leistungsbeurteilung.
- Grenzen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 GG, § 75 BetrVG) und dem Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG).
3. Anspruch auf Arbeitsleistung
- Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Tätigkeit persönlich erbringt.
- Ein Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung nicht einfach verweigern, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (z. B. unzumutbare Weisungen oder Gesundheitsgefahren).
4. Disziplinarmaßnahmen (Abmahnung, Kündigung)
- Bei Pflichtverstößen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
5. Versetzungsrecht und Änderung der Arbeitsbedingungen
- Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer innerhalb des Direktionsrechts versetzen, wenn der Arbeitsvertrag keine Einschränkungen enthält.
- Soll eine grundlegende Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen, ist eine Änderungskündigung notwendig.
6. Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer
- Falls ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden verursacht, kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern (§ 280 BGB).
- Bei leichter Fahrlässigkeit greift die haftungsbeschränkende Rechtsprechung (BAG-Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung).
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