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Arbeitszeugnis nach Kündigung: Anspruch, Fristen & Geheimcodes


Nach einer Kündigung ist das Arbeitszeugnis eines der wichtigsten Dokumente für Ihren weiteren Berufsweg. Es ist Ihre Visitenkarte für zukünftige Arbeitgeber und hat entscheidenden Einfluss auf Ihre Bewerbungschancen. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher über ihre Rechte, die geltenden Fristen und die oft verklausulierte "Geheimsprache" in Zeugnissen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was Ihnen zusteht, wie Sie die Codes entschlüsseln und wann die Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht unerlässlich ist.

1. Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Was Ihnen zusteht

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Diese grundlegende Regelung ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) verankert. Der Anspruch gilt unabhängig von der Dauer oder Art der Beschäftigung und steht somit auch Teilzeitkräften, Aushilfen, Praktikanten und Auszubildenden zu.

Einfaches vs. Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Arbeitszeugnissen, zwischen denen Sie wählen können:

  • Einfaches Zeugnis: Dieses muss Angaben zu Ihrer Person sowie zur Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Es ist eine reine Faktenaufzählung Ihrer Aufgaben ohne jegliche Bewertung von Leistung oder Sozialverhalten. In der heutigen Arbeitswelt ist es unüblich und kann bei Bewerbungen sogar Misstrauen erwecken.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Auf Ihr Verlangen hin muss der Arbeitgeber das Zeugnis um eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens (Führung im Dienst) erweitern. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist der absolute Standard und für eine erfolgreiche Jobsuche unerlässlich, da es potenziellen neuen Arbeitgebern einen umfassenden Eindruck vermittelt.

Praxistipp: Fordern Sie immer ausdrücklich ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" an. Dies ist Ihr gutes Recht und für Ihre weitere Karriere von entscheidender Bedeutung.

2. Fristen: Wann müssen Sie handeln und wann muss der Arbeitgeber liefern?

Auch beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis spielen Fristen eine wichtige Rolle, deren Versäumnis zum Verlust Ihrer Ansprüche führen kann.

  • Fälligkeit des Anspruchs: Ihr Anspruch auf das Zeugnis wird bereits mit dem Ausspruch der Kündigung fällig, nicht erst am letzten Arbeitstag. Sie können es also sofort anfordern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen das Zeugnis spätestens zum Austrittsdatum auszuhändigen, um Ihre Jobsuche nicht zu behindern.
  • Ausschlussfristen: Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen (oft 3 bis 6 Monate). Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen, andernfalls verfallen sie. Prüfen Sie daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag auf solche Klauseln!
  • Verjährung: Der gesetzliche Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt jedoch erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde.

Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis immer frühzeitig und nachweisbar schriftlich (z.B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben) an. So sichern Sie Ihre Ansprüche und setzen eine klare Frist.

3. Die "Geheimcodes" im Arbeitszeugnis: Zwischen den Zeilen lesen

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Arbeitszeugnisse zwei Grundprinzipien erfüllen: Sie müssen wahrheitsgemäß und zugleich wohlwollend formuliert sein. Aus diesem Spannungsfeld hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die für Laien oft schwer zu durchschauen ist. Bestimmte Formulierungen haben sich als Notensystem etabliert.

Übersicht der Notenstufen in der Zeugnissprache

Note Formulierung (Beispiel Leistungsbeurteilung) Bedeutung
Sehr Gut (1) "... erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Die Kombination der Höchststeigerung "vollsten" mit dem Zeitadverb "stets" signalisiert eine herausragende Leistung.
Gut (2) "... erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit." Eine sehr gute Standardbeurteilung. Das Fehlen des Superlativs ("vollsten") ist die Abwertung zu einer guten Leistung.
Befriedigend (3) "... erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit." Das Weglassen des Zeitadverbs ("stets") ist eine klare Abwertung. Dies entspricht einer durchschnittlichen Leistung.
Ausreichend (4) "... erledigte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit." Hier fehlen sowohl "stets" als auch "voll". Eine unterdurchschnittliche Leistung, die gerade noch den Anforderungen genügte.
Mangelhaft (5) "... hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen." Die berüchtigte "Bemüht"-Formulierung. Sie signalisiert, dass der Wille zwar da war, der Erfolg aber ausblieb.

Weitere kritische Signale und ihre Bedeutung

  • Passivität: Formulierungen wie "wurde eingesetzt für..." anstelle von "übernahm erfolgreich..." können auf mangelnde Eigeninitiative und fehlendes Engagement hindeuten.
  • Beredtes Schweigen: Das Weglassen von selbstverständlichen positiven Eigenschaften oder wichtigen Aufgabenbereichen kann negativ ausgelegt werden. Wenn bei einer Kassiererin die Ehrlichkeit nicht erwähnt wird, ist das ein Alarmsignal.
  • Sozialverhalten: Die Reihenfolge ist entscheidend. "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei" ist die korrekte, positive Reihenfolge. Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, kann dies auf Probleme mit Autoritäten hindeuten. Das Weglassen einer Gruppe (z.B. der Kunden bei einem Verkäufer) ist ebenfalls ein klares Negativmerkmal.

4. Die Schlussformel: Ein entscheidendes, aber nicht einklagbares Detail

Eine positive Schlussformel ist zwar laut BAG kein einklagbarer Bestandteil des Zeugnisses, ihr Fehlen ist jedoch für jeden erfahrenen Personaler ein deutliches negatives Signal. Eine vollständige und positive Schlussformel sollte immer folgende drei Elemente enthalten:

  1. Dank für die geleistete Arbeit ("Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit...").
  2. Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters ("Wir bedauern sein Ausscheiden sehr...").
  3. Gute Wünsche für die Zukunft ("... und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.").

Fehlt dieser Absatz komplett oder sind nur Teile davon enthalten, wird dies als klares Zeichen der Unzufriedenheit des Arbeitgebers gewertet und kann Ihre Bewerbungschancen erheblich schmälern.

5. Ihr Korrekturanspruch: Wenn das Zeugnis nicht stimmt

Wenn Sie mit dem Inhalt Ihres Zeugnisses nicht einverstanden sind, weil es formale Fehler enthält, Aufgaben fehlen oder die Bewertung unfair ist, haben Sie einen Anspruch auf Korrektur. Hierbei ist die Verteilung der Beweislast entscheidend:

  • Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung (Note 4 oder 5) muss der Arbeitgeber beweisen, dass Ihre Leistung tatsächlich so schlecht war.
  • Wenn Sie eine durchschnittliche Bewertung (Note 3) für zu schlecht halten und eine bessere Note (1 oder 2) anstreben, müssen Sie als Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass Ihre Leistungen überdurchschnittlich gut waren (z.B. durch ältere Beurteilungen, Umsatzstatistiken, Projektberichte oder Lob von Kunden).

Schritte zur Zeugniskorrektur:

  1. Analyse: Prüfen Sie das Zeugnis sorgfältig auf die oben genannten Punkte.
  2. Gespräch suchen: Bitten Sie zunächst um ein sachliches Gespräch mit der Personalabteilung oder Ihrem ehemaligen Vorgesetzten, um die Kritikpunkte zu besprechen.
  3. Schriftlicher Widerspruch: Führt das Gespräch zu keinem Ergebnis, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Machen Sie konkrete Formulierungsvorschläge für die Passagen, die geändert werden sollen, und setzen Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage).
  4. Anwaltliche Hilfe: Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, ist es an der Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Köln kann die Situation rechtlich einschätzen, den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen und notfalls eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht für Sie einreichen.

Fazit: Ihre Visitenkarte für die Zukunft

Das Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur eine Bescheinigung. Es ist Ihre berufliche Visitenkarte und ein entscheidender Faktor für Ihre weitere Karriere. Nehmen Sie die Prüfung dieses Dokuments daher sehr ernst. Kennen Sie Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, achten Sie auf alle Fristen und lernen Sie, die Zeugnissprache zu deuten.

Scheuen Sie sich nicht, bei Unstimmigkeiten oder unfairen Bewertungen Ihren Korrekturanspruch geltend zu machen. Ein schlechtes Zeugnis kann Ihnen Türen verschließen, die Ihnen eigentlich offenstehen sollten. Spätestens wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber auf Ihre Einwände nicht reagiert, ist die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht der richtige und oft entscheidende Schritt. Er hilft Ihnen, zu einem Zeugnis zu kommen, das Ihre Karriere fördert und nicht behindert, und kann im Rahmen der Verhandlungen oft auch weitere Themen wie eine Abfindung regeln.

Arbeitszeugnis erhalten und unsicher?

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wir helfen Ihnen, Geheimcodes zu entschlüsseln und Ihren Korrekturanspruch durchzusetzen.

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