Befristeter Arbeitsvertrag: Wann unbefristet? Entfristungsklage einfach erklärt – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht informiert
Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Arbeitgebern Flexibilität, für Arbeitnehmer bedeutet er oft Unsicherheit. Läuft Ihr Vertrag aus oder zweifeln Sie an der Rechtmäßigkeit der Befristung? Dann könnte eine Entfristungsklage, auch Befristungskontrollklage genannt, der richtige Weg sein, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erreichen. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Köln erklären wir Ihnen, wann ein befristeter Vertrag als unbefristet gilt und wann sich eine Klage lohnt.
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt oder mit Erreichen eines bestimmten Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies unterscheidet ihn grundlegend vom unbefristeten Arbeitsvertrag. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Befristungen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer vor der willkürlichen Aneinanderreihung von Befristungen (sogenannten Kettenbefristungen) zu schützen und klare Regeln für die Zulässigkeit von Befristungen aufzustellen.
Wann ist eine Befristung zulässig? Rechtliche Grundlagen nach TzBfG
Das TzBfG unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Arten der Befristung:
- Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG): Eine Befristung ist zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das Gesetz nennt beispielhaft Gründe wie vorübergehenden betrieblichen Bedarf, Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, die Eigenart der Arbeitsleistung oder Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Liegt ein wirksamer Sachgrund vor, kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mehrfach hintereinander befristet werden, solange der Sachgrund jeweils fortbesteht.
- Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG): Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne Vorliegen eines Sachgrundes kalendermäßig befristet werden. Dies ist jedoch nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass zwischen dem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber zuvor noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (sogenanntes Zuvor-Beschäftigungsverbot). Ausnahmen gelten für neu gegründete Unternehmen oder ältere Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen.
Wichtig: Jede Befristungsabrede, ob mit oder ohne Sachgrund, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das bedeutet, der befristete Arbeitsvertrag muss von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden, und zwar vor Arbeitsantritt. Eine mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag unwirksam und gilt als unbefristet?
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Ist die Befristung unwirksam, gilt der Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Arbeitnehmer haben dann die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte, insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt ist und der Betrieb die erforderliche Größe hat.
Häufige Gründe für die Unwirksamkeit einer Befristung sind:
- Fehlende Schriftform: Die Befristung wurde nicht schriftlich vor Arbeitsaufnahme vereinbart und von beiden Seiten unterschrieben.
- Fehler bei der sachgrundlosen Befristung:
- Die Gesamtdauer von zwei Jahren wurde überschritten.
- Es gab mehr als drei Verlängerungen innerhalb der zwei Jahre.
- Es bestand bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber (Verstoß gegen das Zuvor-Beschäftigungsverbot).
- Bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Vertrages wurden gleichzeitig andere Arbeitsbedingungen (z.B. Gehalt, Arbeitszeit) geändert. Eine reine Verlängerung zu ansonsten gleichen Bedingungen ist zulässig.
- Fehler bei der Befristung mit Sachgrund:
- Der angegebene Sachgrund liegt objektiv nicht vor oder ist nur vorgeschoben.
- Bei Kettenbefristungen kann ein Rechtsmissbrauch vorliegen, auch wenn formal immer ein Sachgrund genannt wurde. Gerichte prüfen hier die Gesamtdauer und Anzahl der Befristungen.
- Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Fristablauf: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende mit Wissen des Arbeitgebers stillschweigend fortgesetzt, gilt es ebenfalls als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht (§ 15 Abs. 5 TzBfG).
Die Entfristungsklage (Befristungskontrollklage): Ihr Weg zum unbefristeten Vertrag
Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Befristung haben, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Entfristungsklage (auch Befristungskontrollklage genannt) einreichen. Ziel der Klage ist die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der unwirksamen Befristung als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Wichtige Voraussetzung: Die 3-Wochen-Frist für die Entfristungsklage
Die Entfristungsklage muss gemäß § 17 Satz 1 TzBfG spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich fehlerhaft war (§ 17 Satz 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG).
- Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung enden sollte.
- Sonderfall Weiterbeschäftigung: Wird das Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Ende hinaus fortgesetzt und beruft sich der Arbeitgeber erst später schriftlich auf die Beendigung, beginnt die Drei-Wochen-Frist erst mit dem Zugang dieser schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers.
- Klage während des laufenden Vertrags: Eine Entfristungsklage kann auch schon während des laufenden befristeten Arbeitsverhältnisses erhoben werden, wenn Anhaltspunkte für dessen Unwirksamkeit bestehen.
Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hierzu beraten und die fristgerechte Klageerhebung sicherstellen.
Wie und wo erhebt man eine Entfristungsklage?
Die Entfristungsklage muss schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Arbeitsort. Es besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, d.h., Sie könnten die Klage theoretisch selbst einreichen. Angesichts der Komplexität des Befristungsrechts und der strengen Fristen ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts jedoch dringend zu empfehlen.
Wann lohnt sich eine Entfristungsklage? Chancen und Risiken
Eine Entfristungsklage ist immer dann sinnvoll, wenn gute Gründe für die Unwirksamkeit der Befristung sprechen. Die Chancen auf Erfolg hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Mögliche Ziele einer Entfristungsklage:
- Weiterbeschäftigung: Hauptziel ist oft die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbefristeter Basis.
- Abfindung: Häufig wird eine Entfristungsklage auch mit dem Ziel erhoben, eine Abfindung auszuhandeln. Ist die Befristung unwirksam, steht der Arbeitgeber vor der Wahl, den Arbeitnehmer unbefristet weiterzubeschäftigen oder das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden.
Zu bedenkende Risiken:
- Kostenrisiko: Zwar gibt es in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht keine Pflicht zur Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG), eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten fallen jedoch an. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.
- Kündigungsrisiko nach erfolgreicher Klage: Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht, genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Ist dieser jedoch noch nicht anwendbar (z.B. in Kleinbetrieben oder innerhalb der ersten sechs Monate der Beschäftigung – Wartezeit nach § 1 KSchG), könnte der Arbeitgeber nach der erfolgreichen Entfristungsklage eine ordentliche Kündigung aussprechen. Hier ist eine sorgfältige Abwägung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.
Ablauf des Entfristungsverfahrens vor Gericht
Nach Einreichung der Entfristungsklage beraumt das Arbeitsgericht in der Regel kurzfristig einen Gütetermin an. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden, oft in Form eines Vergleichs (z.B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung).
Scheitert die Güteverhandlung, kommt es zu einem Kammertermin, in dem der Fall streitig verhandelt wird. Die Kammer besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (je einem Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite). Nach der Verhandlung und ggf. Beweisaufnahme fällt das Gericht ein Urteil. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.
Fazit: Die wichtigsten Punkte zur Befristung und Entfristungsklage zusammengefasst
Befristete Arbeitsverträge sind ein komplexes Rechtsgebiet. Eine Entfristungsklage kann für Arbeitnehmer eine wichtige Möglichkeit sein, ihre Rechte durchzusetzen und möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu erlangen oder eine Abfindung zu erzielen.
- Prüfen Sie genau, ob Ihre Befristung wirksam ist (Schriftform, Sachgrund, Dauer).
- Beachten Sie unbedingt die dreiwöchige Klagefrist nach dem vereinbarten Vertragsende.
- Eine Entfristungsklage kann auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung abzielen.
- Lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre Chancen und Risiken abzuwägen.
Wichtig: Dieser Artikel dient einer ersten Orientierung und kann eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht nicht ersetzen. Wenn Sie von einer möglicherweise unwirksamen Befristung betroffen sind oder eine Entfristungsklage in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich professionell beraten zu lassen. Gerne prüfen wir Ihren Fall bei Notruf-Kündigung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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**Wichtiger Hinweis:** Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen! Die Brutto-Schätzung basiert auf dem gewählten Faktor. Die Netto-Schätzung mittels Fünftelregelung hängt stark von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab und basiert auf den **offiziellen Einkommensteuertarifen für 2025** (gem. BMF-PAP vom 22.01.2025). Sie ersetzt keine individuelle steuerliche oder anwaltliche Beratung zur **Maximierung Ihrer Netto-Abfindung**. Kirchensteuer wird mit 8% (BY/BW) oder 9% (restl. Länder) berechnet. Soli wird gemäß Freigrenzen/Milderungszone berücksichtigt.

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Über Notruf-Kuendigung.de und Anwalt für Arbeitsrecht Daud Haque
Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Haque mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht, Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen.
Aufgrund der hohen Nachfrage und der oft existenziellen Bedeutung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Befristungen und Kündigungen, hat Rechtsanwalt Daud Haque die Plattform Notruf-Kuendigung.de ins Leben gerufen. Ziel ist es, Arbeitnehmern schnell und unkompliziert eine erste Orientierung und professionelle Unterstützung zu bieten. Wir verstehen, dass eine unsichere Vertragssituation oder der drohende Verlust des Arbeitsplatzes belastend ist. Deshalb setzen wir uns mit Engagement und Expertise für Ihre Rechte ein.