Urlaubsentgelt einklagen: So bekommen Sie Ihr Geld bei unbezahltem Urlaub | Anwalt Arbeitsrecht
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt – also die Fortzahlung des Lohns während des Urlaubs – nicht oder nicht korrekt zahlt? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Recht auf bezahlten Urlaub durchsetzen und gegebenenfalls Urlaubsentgelt einklagen können.
Rechtliche Grundlagen: Das sagt das Gesetz zum Urlaubsentgelt
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub und damit auch auf Urlaubsentgelt ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
- Anspruch auf Erholungsurlaub: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG).
- Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhält der Arbeitnehmer sein normales Arbeitsentgelt weitergezahlt. Dieses wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
- Unterschied zum Urlaubsgeld: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Urlaubsgeld hingegen ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder eine Leistung, die auf einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung beruht. Dieser Artikel konzentriert sich auf das Urlaubsentgelt.
Voraussetzungen für die Klage auf Urlaubsentgelt
Um erfolgreich Urlaubsentgelt einklagen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gewährter und genommener Urlaub: Sie müssen tatsächlich Urlaub genommen haben, der Ihnen vom Arbeitgeber gewährt wurde.
- Nicht- oder Falschzahlung des Urlaubsentgelts: Der Arbeitgeber hat das Urlaubsentgelt für diesen Zeitraum nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt berechnet und ausgezahlt.
- Fälligkeit des Anspruchs: Das Urlaubsentgelt ist in der Regel mit dem normalen Lohn für den Zeitraum fällig, in dem der Urlaub genommen wurde, sofern keine abweichende Regelung besteht.
- Kein Verfall durch Ausschlussfristen: Es dürfen keine arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen versäumt worden sein.
Berechnung des Urlaubsentgelts: So viel steht Ihnen zu
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Dabei werden regelmäßige Lohnbestandteile wie Grundgehalt, Leistungszulagen oder Provisionen berücksichtigt. Überstundenvergütungen bleiben hingegen in der Regel unberücksichtigt. Bei schwankendem Einkommen ist eine genaue Berechnung oft komplex und sollte im Zweifel von einem Anwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.
Beispiel: Hat ein Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 3.900 € brutto verdient (ohne Überstunden), beträgt der durchschnittliche Wochenverdienst 300 €. Bei einer 5-Tage-Woche wäre der Tagesverdienst 60 €. Für 10 Urlaubstage stünde ihm also ein Urlaubsentgelt von 600 € brutto zu.
Außergerichtliche Geltendmachung: Der erste Schritt
Wie bei anderen Lohnforderungen ist es auch beim Urlaubsentgelt ratsam, den Anspruch zunächst außergerichtlich geltend zu machen:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf das fehlende oder falsch berechnete Urlaubsentgelt hin.
- Schriftliche Mahnung: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung des ausstehenden Urlaubsentgelts auf. Dies ist auch wichtig zur Wahrung von Ausschlussfristen.
Ausschlussfristen: Achten Sie auf die Zeit!
Auch Ansprüche auf Urlaubsentgelt können arbeits- oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen. Versäumen Sie diese Fristen, kann Ihr Anspruch verfallen. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag und anwendbare Tarifverträge genau!
Der Ablauf einer Lohnklage wegen Urlaubsentgelt
Bleibt die außergerichtliche Geltendmachung erfolglos, können Sie Klage auf Zahlung des rückständigen Urlaubsentgelts beim Arbeitsgericht einreichen. Der Ablauf entspricht im Wesentlichen dem einer allgemeinen Lohnklage:
Stufe 1: Außergerichtlich
Stufe 2: Gerichtlich
Stufe 3: Nach dem Urteil
Option A: Keine Berufung
Option B: Berufung (durch eine der Parteien)
Eine anwaltliche Vertretung ist in der ersten Instanz nicht zwingend (§ 11 Abs. 1 ArbGG), aber aufgrund der Komplexität arbeitsrechtlicher Fragen oft sehr zu empfehlen.
Was muss in die Klageschrift?
Die Klageschrift auf Zahlung von Urlaubsentgelt sollte enthalten:
- Die genauen Parteidaten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
- Das zuständige Arbeitsgericht.
- Einen konkreten Zahlungsantrag über das ausstehende Brutto-Urlaubsentgelt nebst Zinsen.
- Eine detaillierte Begründung, die den Urlaubszeitraum, die Berechnung des Urlaubsentgelts und die bisherige Nichtzahlung darlegt.
- Beweismittel (siehe unten).
Kosten und Prozessrisiken
Die Kostenregelung entspricht der bei allgemeinen Lohnklagen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Gerichtskosten trägt die unterliegende Partei. Prozesskostenhilfe kann bei Bedürftigkeit beantragt werden.
Beweismittel für Ihre Klage auf Urlaubsentgelt
Wichtige Beweismittel sind:
- Ihr Arbeitsvertrag.
- Lohnabrechnungen der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt zur Berechnungsgrundlage.
- Nachweis über den gewährten und genommenen Urlaub (z.B. genehmigter Urlaubsantrag, Urlaubsplan).
- Lohnabrechnung für den Monat, in dem der Urlaub lag (falls diese die Nicht- oder Falschzahlung belegt).
- Schriftliche Mahnungen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber trotz Urteil nicht zahlt?
Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor und der Arbeitgeber zahlt das Urlaubsentgelt dennoch nicht, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten.
Fazit: Die wichtigsten Punkte zur Klage auf Urlaubsentgelt
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ist ein Grundrecht für Arbeitnehmer. Zahlt der Arbeitgeber das zustehende Urlaubsentgelt nicht, sollten Sie handeln.
- Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung Ihres normalen Lohns während des Urlaubs, geregelt im § 11 BUrlG.
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Tarifverträge auf Regelungen und Ausschlussfristen.
- Machen Sie Ihren Anspruch zunächst außergerichtlich geltend.
- Bei Erfolglosigkeit können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wichtig: Dieser Artikel dient einer ersten Orientierung und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wenn Ihr Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht zahlt, empfehlen wir Ihnen dringend, sich professionell durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Gerne prüfen wir Ihren Fall bei Notruf-Kündigung.

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Über Notruf-Kuendigung.de und Anwalt für Arbeitsrecht Daud Haque
Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Haque mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht, Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Unterstützung bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Problemen hat Rechtsanwalt Haque die Plattform Notruf-Kuendigung.de ins Leben gerufen. Ziel ist es, Arbeitnehmern schnell, unkompliziert und kompetent zur Seite zu stehen. Mit einem klaren Fokus auf Arbeitnehmerrechte und einer transparenten Kommunikation begleitet Sie Daud Haque und sein Team durch alle Phasen der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht.