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Kündigung erhalten? Was jetzt zu tun ist – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht informiert


Der Erhalt einer Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis und wirft viele Fragen auf. Unsicherheit und die Sorge um die Zukunft sind verständliche Reaktionen. Doch es ist entscheidend, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen ersten Schritte zu unternehmen. Dieser Ratgeber von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht zeigt Ihnen, was unmittelbar nach einer Kündigung zu tun ist, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Rechte wahren können.

Sofortmaßnahmen: Was direkt nach Erhalt der Kündigung wichtig ist

Bevor Sie aktiv werden, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Situation zu erfassen. Unterschreiben Sie nichts unter Druck und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig auf.

  • Kündigungsschreiben genau prüfen: Wer hat gekündigt? Wann soll das Arbeitsverhältnis enden (Kündigungsfrist)? Ist die Kündigung unterschrieben? Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
  • Zugang der Kündigung dokumentieren: Bewahren Sie den Briefumschlag mit dem Poststempel auf. Wenn Ihnen die Kündigung persönlich übergeben wurde, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugen. Dies ist wichtig für die Berechnung von Fristen.
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen oder Empfangsbestätigungen mit Verzichtserklärungen, ohne diese vorher anwaltlich prüfen zu lassen.

Die wichtigsten Fristen und Meldepflichten – Handeln Sie jetzt!

Nach einer Kündigung laufen verschiedene Fristen, deren Versäumnis gravierende Nachteile haben kann. Schnelles und korrektes Handeln ist jetzt entscheidend.

1. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG)

Die mit Abstand wichtigste Frist ist die Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft oder ungerechtfertigt war! Nur in sehr engen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung der Klage möglich (§ 5 KSchG).

Extrem wichtig: Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Kündigungsschutzklage ist eine Ausschlussfrist! Kontaktieren Sie sofort nach Erhalt einer Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Optionen zu prüfen und keine Rechte zu verlieren.

2. Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit (§ 38 Abs. 1 SGB III)

Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Hier gelten folgende Fristen:

  • Kennen Sie den Beendigungszeitpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dessen Ende persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
  • Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes (z.B. Zugang der Kündigung) und der tatsächlichen Beendigung weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen.

Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, d.h., Sie erhalten für eine bestimmte Zeit (in der Regel eine Woche) keine Leistungen und Ihre Gesamtanspruchsdauer kann sich verkürzen.

Besonderer Kündigungsschutz: Schwangerschaft und Schwerbehinderung

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist wichtig, den Arbeitgeber gegebenenfalls umgehend über diese Umstände zu informieren.

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft unverzüglich mit. Liegt die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung, greift der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist dann nur in sehr engen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde wirksam.
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Erfolgt dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, ist die Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes wirksam (§ 168 SGB IX).

Auch wenn dieser besondere Schutz besteht, müssen Sie gegen eine bereits ausgesprochene Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben, um deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen.

Der Betriebsrat: Ihr Verbündeter im Betrieb

Sofern in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, sollten Sie diesen unverzüglich über die Kündigung informieren und um Unterstützung bitten.

  • Informationen einholen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören und ihm die Gründe mitzuteilen (§ 102 BetrVG). Der Betriebsrat kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie der Arbeitgeber die Kündigung ihm gegenüber begründet hat. Dies ist eine wertvolle Information für die Strategie einer Kündigungsschutzklage, da der Arbeitgeber im Prozess in der Regel nur die Gründe verwenden darf, die er auch dem Betriebsrat mitgeteilt hat.
  • Widerspruch des Betriebsrats: Fragen Sie, ob der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat. Ein ordnungsgemäßer Widerspruch kann Ihre Position im Kündigungsschutzprozess erheblich stärken. Insbesondere kann ein Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens begründen.

Tipp: Ein formal korrekter Widerspruch des Betriebsrats kann ein starkes Indiz für die Unwirksamkeit der Kündigung sein und die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers für eine Abfindung erhöhen.

Weitere wichtige Schritte und Überlegungen

1. Informationen im Betrieb sammeln

Nutzen Sie die verbleibende Zeit im Betrieb, um (mit Bedacht!) Informationen zu sammeln, die für Ihre Situation relevant sein könnten:

  • Gespräche mit Kollegen: Manchmal können Kollegen Hinweise zu den Hintergründen der Kündigung geben. Seien Sie hierbei jedoch diskret.
  • Organigramm: Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Organigramm helfen, die Sozialauswahl nachzuvollziehen und vergleichbare Arbeitnehmer zu identifizieren.
  • Zeugen: Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten von Kollegen, die als Zeugen für bestimmte Vorfälle (z.B. bei einer verhaltensbedingten Kündigung) infrage kommen.
  • E-Mails und Dokumente: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt, welche betrieblichen E-Mails oder Dokumente relevant sein könnten. Seien Sie äußerst vorsichtig, um nicht den Vorwurf des Datendiebstahls zu provozieren. Im Zweifel nichts ohne rechtliche Beratung mitnehmen!

2. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Fordern Sie dieses möglichst bald an, idealerweise noch bevor Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, da Arbeitgeber in dieser Phase oft wohlwollender formulieren. Ein gutes Zwischenzeugnis ist nicht nur für Bewerbungen wichtig, sondern dient auch als Grundlage für Ihr späteres Endzeugnis, von dem in der Regel nicht negativ abgewichen werden darf.

3. Regelung des Resturlaubs

Versuchen Sie, Ihren noch offenen Resturlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen. Eine Abgeltung (Auszahlung) des Urlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs ruht. Die Inanspruchnahme des Urlaubs ist daher meist die vorteilhaftere Option.

4. Die Entscheidung: Kündigungsschutzklage ja oder nein?

Die Entscheidung, ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben, sollten Sie möglichst bald nach anwaltlicher Beratung treffen. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (Betriebsgröße über 10 Mitarbeiter und Wartezeit von 6 Monaten erfüllt), ist eine Klage oft aussichtsreich und kann entweder zur Weiterbeschäftigung oder zu einer Abfindung führen.

Kostenloser Erstcheck: Viele Kanzleien, so auch Notruf-Kuendigung.de, bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Klarheit zu gewinnen.

Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Anwalt für Arbeitsrecht

Eine gute Vorbereitung hilft Ihrem Anwalt, Ihre Situation schnell zu erfassen. Bringen Sie zum ersten Gespräch folgende Unterlagen und Informationen mit:

  • Das Kündigungsschreiben (inklusive Briefumschlag mit Poststempel).
  • Ihren Arbeitsvertrag sowie alle Änderungs- und Zusatzvereinbarungen.
  • Eventuell vorhandene Abmahnungen oder sonstigen relevanten Schriftverkehr.
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen (und ggf. die vom letzten Dezember zur Berechnung von Sonderzahlungen).
  • Informationen zur Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter, ggf. eine Liste).
  • Kontaktdaten des Betriebsrats (falls vorhanden).
  • Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (Policennummer), falls vorhanden.

Umgang mit weiteren Kündigungen

Es kommt vor, dass Arbeitgeber nach einer ersten Kündigung eine oder mehrere weitere Kündigungen aussprechen. Wichtig: Auch gegen jede weitere Kündigung muss separat und fristgerecht (innerhalb von drei Wochen nach Zugang) Kündigungsschutzklage erhoben werden, um deren Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Informieren Sie Ihren Anwalt umgehend über jede weitere Kündigung.


Fazit: Handeln Sie schnell und überlegt

Der Erhalt einer Kündigung ist eine Herausforderung, aber Sie sind nicht schutzlos. Die wichtigsten ersten Schritte sind, Ruhe zu bewahren, die entscheidende 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage im Blick zu behalten und sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Informieren Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft oder Schwerbehinderung und kontaktieren Sie den Betriebsrat. Sammeln Sie relevante Informationen und fordern Sie ein Zwischenzeugnis an.

Die Komplexität des Kündigungsschutzrechts und die kurzen Fristen machen eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation prüfen, Ihre Erfolgschancen einschätzen und Sie kompetent durch das Verfahren begleiten, sei es zur Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes oder zur Erzielung einer angemessenen Abfindung.

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Über Notruf-Kuendigung.de und Anwalt für Arbeitsrecht Daud Haque

Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Haque mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht, Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach schneller und kompetenter Hilfe bei Kündigungen wurde Notruf-Kuendigung.de ins Leben gerufen. Wir verstehen, dass eine Kündigung eine belastende Situation darstellt und schnelle, klare Antworten benötigt werden. Unser Ziel ist es, Arbeitnehmern in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen und ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung, um Ihren Fall einzuschätzen und Ihnen erste Handlungsempfehlungen zu geben.

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