Stellenabbau bei Zalando

Stellenabbau bei Zalando


Zalando-Zentrale in Berlin: Der Online-Modehändler streicht 2025 Hunderte Stellen im Kundenservice. Betroffene Mitarbeiter sollten ihre Rechte kennen.

Hintergrund: Zalando baut Hunderte Stellen ab

Der Berliner Online-Modehändler Zalando hat in den vergangenen Jahren mehrere Wellen von Stellenabbau angekündigt. Bereits Anfang 2023 teilten die Zalando-Gründer in einem Rundschreiben mit, dass „mehrere hundert“ der insgesamt rund 17.000 Jobs wegfallen würden. Dieser Schritt – der erste seiner Art in der 15-jährigen Firmengeschichte – wurde mit dem Ende des Pandemie-Booms und einer schwieriger gewordenen Wirtschaftslage begründet. Die Corona-Jahre 2020/21 brachten Zalando außergewöhnliches Wachstum, doch seit 2022 drücken Inflation und Kaufzurückhaltung auf Umsatz und Gewinn. Zalando habe „ein zu schnelles Wachstum“ verzeichnet; nun müsse das Unternehmen wieder effizienter und agiler werden.

Welche Bereiche sind betroffen? Anfang 2023 hieß es, der Stellenabbau betreffe vor allem Verwaltungs- und Führungspositionen (“overhead roles”), während Logistikzentren, Kundenservice, Outlet-Stores und Zalando-Studios zunächst verschont bleiben sollten. Die Einschnitte sollten fast alle Geschäftsbereiche erfassen, ausgenommen waren aber gerade Kundendienst, Outlets und operative Logistik. Im Berliner Zalando-Hauptsitz mit rund 8.000 Beschäftigten liefen die Planungen an, ohne dass genaue Zahlen genannt wurden.

Aktuelle Lage: 450 Jobs in Berlin gestrichen

Im Frühjahr 2025 folgte dann ein weiterer einschneidender Schritt, diesmal im Kundenservice selbst. Zalando gab bekannt, dass rund 450 Arbeitsplätze am Firmensitz in Berlin abgebaut werden. Grund ist eine Umstrukturierung des Kundendienstes: Die Betreuung der Kunden war bisher auf drei interne Zalando-Servicegesellschaften verteilt, zusätzlich zu externen Dienstleistern. Diese internen Kundenservice-Einheiten – mit sämtlichen 450 Mitarbeitern – werden nun aufgelöst, da die Struktur laut Unternehmen „zu komplex geworden“ sei. Allen Beschäftigten dieser drei Gesellschaften wurde am 8. April 2025 gekündigt.

Zalando plant allerdings, im Spätsommer 2025 etwa 200 neue Stellen in einem neu geschaffenen Kundenservice-Team zu besetzen. Auf diese Jobs können sich die zuvor entlassenen Mitarbeiter bewerben, sodass zumindest ein Teil der Belegschaft eine Rückkehrchance erhält. Für die übrigen bedeutet der Schritt jedoch den endgültigen Verlust des Arbeitsplatzes.

Hinweis: Bemerkenswert ist, dass gerade der Bereich Kundenservice nun betroffen ist, obwohl Zalando diesen Bereich im Jahr 2023 ursprünglich von den Kürzungen ausgenommen hatte. Die wirtschaftlichen Herausforderungen und internen Umstrukturierungspläne haben sich also weiterentwickelt und treffen 2025 auch Bereiche, die zuvor als sicher galten.

Kündigungen oder Aufhebungsverträge – wie geht Zalando vor?

Für Arbeitnehmer stellt sich die Frage, auf welche Weise Zalando den Stellenabbau umsetzt und welche Angebote den Betroffenen gemacht werden. Aus den bisherigen Informationen lässt sich folgendes ableiten:

  • Stellenabbau 2023: Im Frühjahr 2023 wurden die Mitarbeiter zunächst nur grob über den geplanten Abbau informiert. In den Folgemonaten konkretisierte Zalando die Pläne und setzte offenbar auf einvernehmliche Lösungen mit Abfindungen. So berichteten Mitarbeiter, dass es in Bereichen wie B2B und Marketing zu Streichungen kommen solle und Zalando Abfindungen anbietet. Es wurde sogar eine Hotline für Abfindungsfragen eingerichtet, die jedoch kurz nach Bekanntgabe der Pläne überlastet war. Das Unternehmen bestätigte ein Programm zum „freiwilligen Ausscheiden“ – sprich, Aufhebungsverträge gegen Abfindung – und sprach von notwendigen organisatorischen Veränderungen. Diese Vorgehensweise deutet darauf hin, dass Zalando versucht hat, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 möglichst durch freiwillige Aufhebungsverträge mit Abfindung zu ersetzen, um langwierige Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden.
  • Stellenabbau 2025 (Berlin): Anders verhält es sich bei der aktuellen Kundendienst-Umstrukturierung. Hier hat Zalando nach eigenen Angaben den Mitarbeitern am 08.04.2025 offiziell gekündigt. Das heißt, die Betroffenen erhielten Kündigungsschreiben. Gleichzeitig betont Zalando, man habe die „notwendigen Gespräche mit den Mitarbeitenden und ihren Vertretungen aufgenommen, um gemeinsam die bestmögliche Einigung zu finden“. In der Praxis dürfte dies bedeuten, dass mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan verhandelt wird, der Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Transfergesellschaft, Outplacement) für die Gekündigten regelt. Ein solcher Sozialplan ist bei einer Massenentlassung dieser Größenordnung üblich, um die Folgen für die Belegschaft abzumildern.

Fazit: Zalando nutzt je nach Situation beide Wege des Personalabbaus – betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge gegen Abfindung. Für betroffene Mitarbeiter ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen: Eine Kündigung kann man gerichtlich anfechten, während ein unterschriebener Aufhebungsvertrag endgültig ist. Im Folgenden erklären wir, welche Rechte Arbeitnehmer in diesen Fällen haben und wie sie am besten vorgehen.

Rechte der Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung

Wer von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen ist – sei es bei Zalando oder anderswo – hat in Deutschland starke Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Wichtig zu wissen: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst wird die Kündigung wirksam (§ 4 KSchG). Daher heißt es schnell handeln. Folgende Punkte sollten Arbeitnehmer beachten:

  • Kündigungsschutzklage prüfen: Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das Unternehmen muss einen dringenden betrieblichen Grund nachweisen (z. B. Stellenwegfall durch Umstrukturierung) und eine Sozialauswahl durchführen. Bei Zalando könnte z. B. zu prüfen sein, ob wirklich alle drei Kundenservice-Gesellschaften geschlossen werden mussten oder ob eine Weiterbeschäftigung auf anderen Positionen möglich wäre. Oft lohnt es sich, die Kündigung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen – möglicherweise ist sie angreifbar. Im Falle einer Kündigungsschutzklage stehen die Chancen gut, entweder den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung auszuhandeln, da viele Arbeitgeber einem Vergleich zustimmen, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.
  • Sozialplan und Abfindung: Bei größeren Stellenstreichungen wird meistens ein Sozialplan vereinbart, der eine Abfindungszahlung vorsieht. Die Höhe richtet sich oft nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten. Falls ein Sozialplan existiert, sollten Arbeitnehmer prüfen, ob ihnen daraus eine Abfindung zusteht und in welcher Höhe. Wichtig: Die Annahme einer Abfindung aus einem Sozialplan schließt das Klagerecht nicht automatisch aus – man kann trotz Abfindung eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn man die Weiterbeschäftigung anstrebt. Allerdings sieht ein Sozialplan-Abfindungsangebot meist vor, dass die Abfindung nur gezahlt wird, wenn keine Klage erhoben wird (sog. Klageverzichtsklausel). Lassen Sie sich hierzu beraten, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren.
  • Weiterbeschäftigung und Zeugniserteilung: Während der Kündigungsfrist bleibt man Arbeitnehmer und muss (sofern nicht freigestellt) grundsätzlich weiter zur Arbeit erscheinen. Auch in dieser Zeit gilt: Erfüllen Sie weiterhin Ihre Arbeitspflichten zuverlässig. Dies kann Ihre Position in einem eventuellen Rechtsstreit stärken. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Achten Sie darauf, ein wohlwollendes Zeugnis zu erhalten und lassen Sie es im Zweifel ebenfalls prüfen.

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsangeboten

Häufig versuchen Arbeitgeber, den Personalabbau über Aufhebungsverträge zu regeln – so offenbar auch Zalando mit seinem Programm zum freiwilligen Ausscheiden. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, meist gegen Zahlung einer Abfindung. Das kann auf den ersten Blick attraktiv wirken, birgt aber Risiken:

  • Kein Kündigungsschutzklage mehr möglich: Sobald Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, verzichten Sie auf Ihr Klagerecht. Die Beendigung erfolgt einvernehmlich, daher kann man sie später nicht vor Gericht anfechten. Überlegen Sie also gut, ob das Abfindungsangebot ausreicht und ob nicht eventuell eine Kündigungsschutzklage zu einem besseren Ergebnis führen könnte. Tipp: Unterschreiben Sie nichts übereilt. Sie haben das Recht, den Vertrag erst zu prüfen oder Bedenkzeit zu verlangen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I führen, weil die Agentur für Arbeit darin häufig ein freiwilliges Ausscheiden sieht. Um die Sperrfrist (bis zu 12 Wochen) zu vermeiden, muss der Aufhebungsvertrag so gestaltet sein, dass er einer betriebsbedingten Kündigung entspricht. Dies gelingt z. B. durch Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und einen wichtigen betrieblichen Grund, der dokumentiert wird. Lassen Sie auch diese Punkte durch einen Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben, damit Sie finanziell abgesichert sind.
  • Höhe der Abfindung verhandeln: Die angebotene Abfindung ist oft Verhandlungssache. Es gibt zwar Faustformeln (häufig 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr), doch gerade bei größeren Unternehmen wie Zalando besteht Raum nach oben – insbesondere wenn der Arbeitgeber ein schnelles, geräuschloses Ausscheiden wünscht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob die Abfindung fair bemessen ist oder ob durch Verhandlungen oder Klage mehr erreicht werden kann.

Kostenlose Ersteinschätzung und kurzfristige anwaltliche Beratung

Betroffene Arbeitnehmer bei Zalando – egal ob in Berlin oder an anderen Standorten – sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Oft steht man unter enormem Druck, aber schnelle professionelle Hilfe ist verfügbar. Über die Arbeitsrechtshotline von notruf-kuendigung.de können Sie kostenlos und unverbindlich eine Ersteinschätzung Ihrer Lage erhalten – und das auch am Wochenende. Dort erreichen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Chancen einschätzt und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigt.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei hinter notruf-kündigung bietet innovative und kurzfristig verfügbare Beratung – etwa per Telefon-Hotline, E-Mail oder Videokonferenz – sodass Sie nicht lange auf einen Termin warten müssen. So können Sie zeitnah klären, wie Sie gegen eine Kündigung vorgehen oder einen Aufhebungsvertrag optimal verhandeln. Zögern Sie nicht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerade in einer Unsicherheit wie dem Stellenabbau bei Zalando ist es wichtig zu wissen: Sie haben Rechte, und mit kompetenter Hilfe können Sie das Beste aus Ihrer Situation herausholen.

Fazit

Der Stellenabbau bei Zalando – ob durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag – ist für die Beschäftigten ein schwerwiegender Einschnitt. Doch Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, nutzen Sie verfügbare Beratungsangebote und ziehen Sie bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage in Erwägung. Mit anwaltlicher Unterstützung stehen die Chancen gut, entweder den Arbeitsplatz zu retten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen. Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig beraten, um Ihre Zukunft nach dem „Stellenabbau Zalando“ bestmöglich zu sichern.

Gemeinsam gut durch diese Phase

Nehmen Sie Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag nicht einfach hin. Holen Sie sich Unterstützung und prüfen Sie alle Optionen, bevor Sie unterschreiben oder Fristen verstreichen. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann den entscheidenden Unterschied machen. Melden Sie sich am besten noch heute – wir möchten, dass Sie gut beraten sind und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen! Kostenlose Hotline unter notruf-kuendigung.de – kompetente Hilfe sofort verfügbar, auch am Wochenende. Ihre berufliche Zukunft verdient die bestmögliche Unterstützung!

Über Notruf-Kuendigung.de und Rechtsanwalt Daud Haque

Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei-Boutique Haque. mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht und Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Falls erforderlich, vertritt er seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht, um eine angemessene Abfindung, ein herausragendes Arbeitszeugnis oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Vielzahl betroffener Arbeitnehmer hat die Rechtsanwaltskanzlei-Boutique Haque. eine unverbindliche Arbeitsrechtshotline eingerichtet sowie die Plattform Notruf-Kuendigung.de, speziell für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen sind. Wer von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen ist, kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen – ohne Verpflichtungen, ohne Follow-up-Calls oder versteckte Kosten.

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