Thyssenkrupp Stellenabbau: Rechte & Abfindung sichern – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht informiert
Der Industriekonzern Thyssenkrupp plant einen tiefgreifenden Umbau, der mit einem erheblichen Stellenabbau verbunden ist. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) bangen tausende Beschäftigte um ihre Arbeitsplätze. Dieser Ratgeber, präsentiert von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht, beleuchtet die aktuelle Situation (Stand: Anfang Juni 2025), erläutert Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei einer drohenden oder ausgesprochenen Kündigung und gibt wichtige Tipps zum Umgang mit Sozialplänen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen.
Aktueller Stand: Massiver Stellenabbau bei Thyssenkrupp (Anfang Juni 2025)
Thyssenkrupp befindet sich in einer umfassenden Restrukturierungsphase. Im November 2024 kündigte die Stahlsparte, Thyssenkrupp Steel Europe, an, bis zum Jahr 2030 rund 11.000 von 27.000 Stellen abzubauen oder auszugliedern. Davon sollen etwa 5.000 Arbeitsplätze durch Reduktion in Produktion und Verwaltung entfallen, weitere 6.000 durch Ausgliederungen oder Verkäufe an externe Firmen. Ziel ist eine Senkung der Personalkosten um ca. 10%. Betriebsbedingte Kündigungen sollen dabei nach Möglichkeit vermieden werden.
Betroffen sind vor allem Standorte in NRW. Ein Weiterverarbeitungswerk in Kreuztal-Eichen (Siegerland) mit 500–600 Beschäftigten stand zur Disposition, soll nun aber vorerst optimiert und frühestens 2028 neu bewertet werden. Dennoch bleibt die Unsicherheit groß, da die Stahlproduktion von 11,5 Mio. Tonnen auf 8,7–9 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden soll. Als Gründe nennt das Management Überkapazitäten, Billigimporte, hohe Energiekosten und die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion, die vom Bund und Land mit 2 Mrd. Euro gefördert wird.
Die Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, und Betriebsräte protestieren scharf gegen einen "Kahlschlag" und verweisen auf den gültigen Tarifvertrag "Zukunft Stahl 20-30", der betriebsbedingte Kündigungen bis März 2026 ausschließt und Standortgarantien enthält. Im Mai 2025 wurde eine Grundsatzvereinbarung erzielt, die das Ziel der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen bekräftigt. Dennoch besteht Einigkeit über notwendige Personalanpassungen und die Prüfung von Outsourcing.
Über die Stahlsparte hinaus sind auch andere Bereiche betroffen: Im Segment Automotive Technology sollen bis September 2025 ca. 1.800 Stellen (etwa 6% der Sparte) aufgrund drastischer Auftrags- und Umsatzeinbrüche abgebaut werden. Die IG Metall befürchtet durch den gesamten Konzernumbau eine Gefährdung von über 20.000 Arbeitsplätzen, die auch Bereiche wie Marine, Anlagenbau und Materials Services betreffen könnte.
Für viele Thyssenkrupp-Beschäftigte herrscht somit große Verunsicherung, auch wenn bis 2026 ein gewisser Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen besteht und sozialverträgliche Lösungen wie Sozialpläne verhandelt werden müssen.
Kündigungsschutz: Welche Rechte haben Thyssenkrupp-Mitarbeiter?
Für die meisten Beschäftigten von Thyssenkrupp gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), da es sich um ein Großunternehmen handelt und die Wartezeit von sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in der Regel erfüllt ist. Das bedeutet, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dies kann durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers, in seinem Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse (betriebsbedingte Kündigung) geschehen.
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass Ihr Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt (z.B. durch Umstrukturierung) und keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen besteht.
- Sozialauswahl: Sind von einer betriebsbedingten Kündigung mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen, muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl durchführen. Kriterien hierfür sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung. Arbeitnehmer, die sozial schutzwürdiger sind, sollen ihren Arbeitsplatz behalten. Hier passieren häufig Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen können.
- Mitbestimmung des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden (§ 102 BetrVG). Bei Massenentlassungen, wie sie bei Thyssenkrupp anstehen, sind Arbeitgeber und Betriebsrat zudem verpflichtet, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln.
Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung sollten Sie immer von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Fehler bei der Sozialauswahl oder unzureichende Kündigungsgründe können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen oder Ihre Verhandlungsposition für eine höhere Abfindung stärken.
Sozialplan bei Thyssenkrupp: Was kann er beinhalten?
Ein Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile mildern, die Arbeitnehmern durch eine Betriebsänderung (wie einen Stellenabbau) entstehen. Für den aktuellen Stellenabbau bei Thyssenkrupp wurden bereits Sozialpläne vereinbart oder sind in Verhandlung. Typische Inhalte sind:
- Abfindungszahlungen: Einmalige Zahlungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, oft gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter (Details siehe Abschnitt Abfindung).
- Transfergesellschaften: Thyssenkrupp hat angekündigt, betroffenen Mitarbeitern den Wechsel in eine Transfergesellschaft anzubieten. Dort erhalten Sie für eine bestimmte Zeit (z.B. 6-12 Monate) ein reduziertes Gehalt (oft auf Basis des Arbeitslosengeldes plus Aufstockung) und Unterstützung bei der Weiterqualifizierung und Jobsuche. Ein Wechsel will gut überlegt sein und sollte auf mögliche Nachteile geprüft werden.
- Vorrang für interne Versetzung: Bemühungen, freiwerdende Stellen im Konzern bevorzugt mit von Kündigung bedrohten Mitarbeitern zu besetzen.
- Vorruhestandsregelungen: Angebote für ältere Mitarbeiter, mit finanzieller Überbrückung früher in den Ruhestand zu wechseln.
- Übernahme von Weiterbildungskosten: Unterstützung für Umschulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Obwohl ein Sozialplan Kündigungen nicht gänzlich verhindern kann, bietet er oft eine finanzielle Kompensation und Unterstützung. Die genauen Konditionen sollten Sie prüfen lassen.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Was ist besser für mich?
Im Zuge von Restrukturierungen bieten Arbeitgeber oft Aufhebungsverträge an, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden und Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Ein Aufhebungsvertrag kann auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, da oft eine Abfindung angeboten wird. Es gibt jedoch erhebliche Risiken:
- Vorteile (scheinbar): Schnelle Einigung, festgelegte Abfindung, oft ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
- Nachteile und Risiken:
- Verzicht auf Kündigungsschutz: Sie geben Ihren Arbeitsplatz freiwillig auf und können nicht mehr gerichtlich gegen die Beendigung vorgehen.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, da Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich entsprechend. Eine Sperrzeit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vermieden werden (z.B. wenn der Aufhebungsvertrag eine ansonsten unvermeidbare betriebsbedingte Kündigung abwendet und die Kündigungsfrist eingehalten wird).
Unterschreiben Sie niemals übereilt einen Aufhebungsvertrag! Lassen Sie jedes Angebot von einem Anwalt für Arbeitsrecht Kündigung prüfen. Oftmals kann ein Anwalt bessere Konditionen (z.B. höhere Abfindung, Einhaltung der Kündigungsfrist zur Vermeidung der Sperrzeit) aushandeln.
Es ist Ihr gutes Recht, einen Aufhebungsvertrag abzulehnen und eine mögliche Kündigung abzuwarten. Gegen eine Kündigung können Sie dann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
Abfindung bei Thyssenkrupp: Anspruch, Höhe und Verhandlung
Viele Arbeitnehmer glauben, bei einer betriebsbedingten Kündigung automatisch eine Abfindung zu erhalten. Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung bei Klageverzicht anbietet).
Bei Thyssenkrupp entstehen Abfindungsansprüche meist durch:
- Sozialplan-Abfindung: Die im Sozialplan festgelegte Abfindung berechnet sich häufig nach einer Formel, z.B. 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Zusätzliche Faktoren wie Alter oder Unterhaltspflichten können die Höhe beeinflussen.
- Vergleichsabfindung: Wird eine Kündigungsschutzklage eingereicht, enden viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich, der eine Abfindungszahlung beinhaltet. Die Höhe ist Verhandlungssache. Ist die Kündigung angreifbar (z.B. Fehler in der Sozialauswahl), kann oft eine höhere Abfindung als im Sozialplan vorgesehen oder nach der "Regelformel" erzielt werden.
Die Höhe der Abfindung ist also stark vom Einzelfall und Verhandlungsgeschick abhängig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Chancen realistisch einschätzen und eine optimale Abfindung für Sie verhandeln.
Bitte geben Sie Gehalt und Beschäftigungsjahre ein.
**Wichtiger Hinweis:** Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen! Die Brutto-Schätzung basiert auf dem gewählten Faktor. Die Netto-Schätzung mittels Fünftelregelung hängt stark von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab und basiert auf den **offiziellen Einkommensteuertarifen für 2025** (gem. BMF-PAP vom 22.01.2025). Sie ersetzt keine individuelle steuerliche oder anwaltliche Beratung zur **Maximierung Ihrer Netto-Abfindung**. Kirchensteuer wird mit 8% (BY/BW) oder 9% (restl. Länder) berechnet. Soli wird gemäß Freigrenzen/Milderungszone berücksichtigt.
Kündigung von Thyssenkrupp erhalten – Was jetzt tun?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen eine solche droht, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt:
- Ruhe bewahren und Kündigungsschreiben prüfen (lassen): Überprüfen Sie das Schreiben auf formale Aspekte (Schriftform, Unterschrift, korrekte Fristen). Lassen Sie den Inhalt umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
- Drei-Wochen-Frist beachten: Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG. Ab Zugang der schriftlichen Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war!
- Betriebsrat/IG Metall kontaktieren: Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat und ggf. an die IG Metall (als Mitglied) für Informationen und erste Unterstützung.
- Keine voreiligen Unterschriften: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag oder andere Vereinbarungen, ohne diese anwaltlich geprüft zu haben. Kündigen Sie auch nicht selbst.
- Arbeitssuchend melden: Melden Sie sich frühzeitig (spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw. innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, wenn dieser Zeitraum kürzer ist) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Wie ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Thyssenkrupp-Kündigung hilft
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation entscheidend verbessern:
- Prüfung der Kündigung: Analyse auf Rechtswirksamkeit (Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Anhörung Betriebsrat etc.).
- Durchsetzung Ihrer Rechte: Einreichung einer Kündigungsschutzklage zur Erhaltung des Arbeitsplatzes oder zur Erzielung einer angemessenen Abfindung.
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen: Optimierung der Konditionen (Abfindungshöhe, Zeugnis, Freistellung, Vermeidung von Sperrzeiten).
- Beratung zum Sozialplan: Prüfung Ihrer Ansprüche aus dem Sozialplan und Beratung zu Optionen wie Transfergesellschaften.
- Kenntnis der spezifischen Situation: Ein Anwalt, der mit der Situation bei Thyssenkrupp und den regionalen Gegebenheiten in NRW vertraut ist, kann Ihre Interessen besonders effektiv vertreten.
FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung bei Thyssenkrupp
Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Stellenabbau bei Thyssenkrupp:
Wie viele Stellen baut Thyssenkrupp aktuell ab?
Thyssenkrupp plant bis 2030 den Abbau von rund 11.000 Stellen allein in der Stahlsparte (von 27.000). Hinzu kommen ca. 1.800 Jobstreichungen im Automotive-Bereich bis Ende des Geschäftsjahres 2024/25. Gewerkschaften befürchten, dass durch den Konzernumbau insgesamt über 20.000 Stellen gefährdet sein könnten. (Stand: Anfang Juni 2025)
Kann Thyssenkrupp mich einfach kündigen, obwohl ein Stellenabbau ansteht?
Nicht ohne Weiteres – für Kündigungen gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das heißt, Thyssenkrupp braucht einen dringenden betrieblichen Grund (z.B. Stellenwegfall) und muss eine korrekte Sozialauswahl durchführen. Zudem bestehen Vereinbarungen, wie der Tarifvertrag „Zukunft Stahl“ (bis März 2026), die betriebsbedingte Kündigungen möglichst vermeiden sollen. Jede Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein; andernfalls können Sie Kündigungsschutzklage erheben.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?
Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Eine Abfindung erhalten Sie oft im Rahmen eines Sozialplans (häufig mit Formeln wie 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit) oder durch eine Verhandlung im Kündigungsschutzprozess. Wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen, enden viele Verfahren mit einem Abfindungsvergleich, dessen Höhe Verhandlungssache ist. Bietet Thyssenkrupp im Kündigungsschreiben eine Abfindung gemäß § 1a KSchG an, hätten Sie bei Verzicht auf eine Klage einen Anspruch darauf.
Was soll ich tun, wenn mir ein Aufhebungsvertrag angeboten wird?
Unterschreiben Sie nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann zwar eine Abfindung bieten, bedeutet aber auch den Verzicht auf Ihren Kündigungsschutz. Lassen Sie das Angebot unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Achten Sie besonders darauf, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht (in der Regel 12 Wochen). Diese lässt sich oft nur vermeiden, wenn der Aufhebungsvertrag eine ansonsten unvermeidbare betriebsbedingte Kündigung abwendet und Kündigungsfristen eingehalten werden.
Wie kann ich meine Kündigung prüfen lassen?
Wenden Sie sich an den Betriebsrat und vor allem an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Viele Kanzleien – so auch unsere Kanzlei Notruf-Kündigung – bieten eine kostenlose Erstberatung an. Dabei analysiert ein Anwalt Ihre Kündigung und erläutert Ihre Optionen, wie Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag. Nutzen Sie unsere Hotline oder Online-Kontaktmöglichkeit für eine schnelle, unverbindliche Prüfung.
Wie vermeide ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen) tritt ein, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst lösen (z.B. durch eigene Kündigung oder einen unüberlegt geschlossenen Aufhebungsvertrag). Kündigt Ihnen Thyssenkrupp, gibt es in der Regel keine Sperre. Bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Sperre vermieden werden, wenn er eine sonst unvermeidbare betriebsbedingte Kündigung abwendet, die Kündigungsfrist eingehalten wird und dies sauber dokumentiert ist. Lassen Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten.
Fazit: Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Rechte!
Die Situation bei Thyssenkrupp ist für viele Arbeitnehmer bedrohlich. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese aktiv wahrnehmen. Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist dabei von zentraler Bedeutung. Ein Sozialplan kann zwar Nachteile abfedern, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung Ihrer Situation und Ihrer Ansprüche auf eine möglicherweise höhere Abfindung.
Wichtig: Dieser Artikel dient einer ersten Orientierung und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wenn Sie vom Stellenabbau bei Thyssenkrupp betroffen sind und eine Kündigung erhalten haben oder ein Aufhebungsvertrag zur Debatte steht, empfehlen wir Ihnen dringend, sich professionell durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Themen wie Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen bei Massenentlassungen, beraten zu lassen. Gerne prüfen wir Ihren Fall bei Notruf-Kündigung.
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Über Notruf-Kuendigung.de und Anwalt für Arbeitsrecht Daud Haque
Rechtsanwalt Daud Haque ist Gründer der Arbeitsrechtsboutique Haque. und ein ausgewiesener Spezialist für Arbeitsrecht. Seine fachliche Exzellenz, begründet an der Universität zu Köln bei führenden Koryphäen des Fachs (u.a. Prof. Dr. Henssler, Prof. Dr. Dr. h.c. Preis) und gefestigt durch den Abschluss des Fachanwaltslehrgangs, konzentriert sich auf Kündigungsschutz und die Aushandlung optimaler Aufhebungsverträge. Ergänzt durch seine seltene Doppelqualifikation im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie seine Prozesserfahrung aus komplexen Großverfahren, vertritt er die Rechte von Arbeitnehmern mit strategischem Weitblick und maximaler Durchsetzungskraft.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach schneller und kompetenter Hilfe bei Kündigungen wurde Notruf-Kuendigung.de ins Leben gerufen. Wir verstehen, dass eine Kündigung eine belastende Situation darstellt und schnelle, klare Antworten benötigt werden. Unser Ziel ist es, Arbeitnehmern in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen und ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung, um Ihren Fall einzuschätzen und Ihnen erste Handlungsempfehlungen zu geben.