Stellenabbau bei Microsoft: Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihr ultimativer Leitfaden für eine maximale Abfindung und die Vermeidung der Arbeitslosengeldsperre
Einleitung: Massenentlassung bei Microsoft - Was die aktuelle Lage für Sie als Mitarbeiter bedeutet
Die Nachrichten haben für erhebliche Unruhe gesorgt: Microsoft, einer der größten Technologiekonzerne der Welt, plant eine weitere massive Restrukturierung, die den Abbau tausender Stellen weltweit vorsieht. Berichten zufolge sind insbesondere die Vertriebsteams von diesen Maßnahmen betroffen, was für die über 3.000 Mitarbeiter von Microsoft in Deutschland eine Phase großer Unsicherheit einläutet. Global könnten etwa 3% der 228.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren, was fast 7.000 Stellen entspricht. Rein rechnerisch könnten davon auch rund 100 Arbeitsplätze in Deutschland betroffen sein.
Was diese Situation besonders komplex und für Betroffene schwer nachvollziehbar macht, ist der wirtschaftliche Hintergrund. Diese Entlassungen sind kein Resultat einer Unternehmenskrise - im Gegenteil, Microsoft verzeichnete zuletzt steigende Gewinne und gab eine optimistische Prognose ab. Der Stellenabbau ist vielmehr Teil einer strategischen Neuausrichtung. Das Unternehmen investiert massiv in künstliche Intelligenz (KI) und den Ausbau seiner Cloud-Infrastruktur und will gleichzeitig Managementebenen reduzieren, um die "Agilität zu erhöhen". Diese Diskrepanz zwischen exzellenten Geschäftszahlen und Personalabbau führt verständlicherweise zu Zynismus und Verunsicherung, wie sie in öffentlichen Foren diskutiert wird. Viele Mitarbeiter fragen sich, warum sie gehen sollen, während der Konzern gleichzeitig tausende offene Stellen ausschreibt.
In einer solchen Lage, geprägt von Schock und Zukunftsangst, ist es von entscheidender Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch zu handeln. Die ersten Gespräche und die ersten Dokumente, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vorlegt, sind mit rechtlichen Fallstricken gespickt. Eine falsche Entscheidung oder eine vorschnelle Unterschrift kann Sie um Ihre Rechte und um eine erhebliche Summe Geld bringen. Dieser Leitfaden dient als Ihr umfassender Kompass in dieser schwierigen Zeit. Er erklärt Ihnen Ihre Optionen, Ihre Rechte und die strategisch besten Schritte, um Ihre Interessen zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Ihre Zukunft zu sichern.
WICHTIGER HINWEIS: Die Situation ist zeitkritisch. In dieser entscheidenden Phase sichert Ihnen Rechtsanwalt Haque für Arbeitsrecht, als ausgewiesener Spezialist für Kündigungsschutz und komplexe Aufhebungsvertragsverhandlungen, seine unmittelbare und persönliche Unterstützung zu. Rufen Sie unsere Notfall-Hotline an, die auch am Wochenende besetzt ist: notruf-kuendigung.de. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Teil 1: Der Scheideweg - Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Ihre zwei Hauptoptionen nach dem Schock
Das oberste Gebot in Ihrer jetzigen Situation lautet: Bleiben Sie ruhig, handeln Sie überlegt und unterschreiben Sie unter keinen Umständen sofort ein Dokument, das Ihnen vorgelegt wird. Arbeitgeber nutzen oft den Überraschungsmoment, um Mitarbeiter zu schnellen und für sie nachteiligen Vereinbarungen zu drängen. Sie stehen an einem Scheideweg mit zwei fundamental unterschiedlichen Pfaden.
Der erste Weg: Die Kündigung
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers. Das bedeutet, er beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass Sie zustimmen müssen. Sobald Sie das schriftliche Kündigungsschreiben in den Händen halten, beginnt eine der wichtigsten Fristen im deutschen Arbeitsrecht zu laufen: Sie haben exakt drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam - selbst wenn sie ursprünglich grob rechtswidrig war.
Der zweite Weg: Der Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist, im Gegensatz zur Kündigung, eine zweiseitige Vereinbarung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich gemeinsam darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies klingt zunächst einvernehmlich und positiv, birgt aber erhebliche Risiken für Sie als Arbeitnehmer. Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auf nahezu alle gesetzlichen Schutzmechanismen, die das deutsche Arbeitsrecht Ihnen bietet. Dazu gehört der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie besondere Schutzrechte, beispielsweise bei Schwangerschaft, Elternzeit oder einer Schwerbehinderung. Auch der Betriebsrat, der bei einer Kündigung zwingend angehört werden muss, hat bei einem Aufhebungsvertrag kein Mitspracherecht.
Tabelle 1: Kündigung vs. Aufhebungsvertrag - Eine Gegenüberstellung der strategischen Optionen
Um die richtige Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen, ist ein klarer Vergleich der beiden Wege unerlässlich. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen:
Merkmal | Weg 1: Kündigung & Kündigungsschutzklage | Weg 2: Aufhebungsvertrag |
---|---|---|
Rechtsschutz | Voller Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. | Verzicht auf alle gesetzlichen Kündigungsschutzrechte. |
Beteiligung Betriebsrat | Zwingende Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung. | Keine Beteiligungspflicht. Sie verhandeln allein. |
Abfindung | Kein gesetzlicher Anspruch, wird aber in >90% der Fälle als Vergleichszahlung im Prozess ausgehandelt. | Fast immer enthalten, aber die Höhe ist reine Verhandlungssache. |
Arbeitslosengeld | In der Regel keine Sperrzeit. | Hohes Risiko einer 12-wöchigen Sperrzeit, wenn nicht korrekt gestaltet. |
Prozess | Förmliches Gerichtsverfahren, das aber oft schnell im Gütetermin endet. | Informelle Verhandlung, oft unter hohem Zeitdruck. |
Beste Strategie für... | Maximierung des Verhandlungshebels zur Erzielung der höchstmöglichen Abfindung. | Einen schnellen, sauberen Ausstieg, wenn bereits ein neuer Job sicher ist oder man Konflikte vermeiden will. |
Teil 2: Die Kündigungsschutzklage - Ihr mächtigster Hebel für eine hohe Abfindung
Viele Arbeitnehmer schrecken vor dem Wort "Klage" zurück. Im Arbeitsrecht ist die Kündigungsschutzklage jedoch kein feindseliger Akt, sondern das wichtigste und standardisierte Instrument, um die eigenen Rechte durchzusetzen und eine faire Abfindung zu verhandeln. Es ist weniger ein Kampf als vielmehr eine strategische Verhandlung, die durch das Gericht moderiert wird.
Wann greift der Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. Damit Sie diesen Schutz genießen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wartezeit: Sie müssen länger als sechs Monate ununterbrochen im Betrieb beschäftigt gewesen sein.
- Betriebsgröße: Ihr Arbeitgeber muss regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen (Auszubildende zählen nicht mit).
Für Mitarbeiter von Microsoft sind diese Hürden problemlos erfüllt. Das bedeutet, jede Kündigung muss "sozial gerechtfertigt" sein. Der Arbeitgeber muss also einen triftigen Grund nachweisen, der entweder im Verhalten des Arbeitnehmers, in seiner Person oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegt.
Die strategische Neuausrichtung bei Microsoft, die mit Entlassungen in einigen Bereichen und gleichzeitig tausenden Neueinstellungen in anderen einhergeht, stellt die Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung erheblich in Frage. Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und es keine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im gesamten Unternehmen gibt - auch nicht nach einer zumutbaren Umschulung. Diese Beweisführung ist für Microsoft unter den aktuellen Umständen extrem schwierig und macht jede Kündigung juristisch angreifbar. Diese rechtliche Schwäche ist Ihr größter Hebel in den Verhandlungen.
Die Achillesferse des Arbeitgebers: Die Sozialauswahl
Selbst wenn ein betrieblicher Grund für eine Kündigung vorliegt, darf der Arbeitgeber nicht willkürlich entscheiden, wen er entlässt. Er muss eine sogenannte Sozialauswahl durchführen. Das bedeutet, er muss alle vergleichbaren Mitarbeiter auflisten und anhand von vier gesetzlich festgelegten Kriterien entscheiden, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft. Diese Kriterien sind:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Gesetzliche Unterhaltspflichten (z.B. für Kinder)
- Schwerbehinderung
Fehler bei dieser komplexen Sozialauswahl sind eine der häufigsten Ursachen, warum Kündigungen vor Gericht scheitern. Für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Überprüfung der Sozialauswahl ein zentraler Ansatzpunkt, um eine Kündigung zu Fall zu bringen.
Der Ablauf des Verfahrens - Vom Gütetermin zum Geld
Das Kündigungsschutzverfahren ist darauf ausgelegt, schnell zu einer Einigung zu führen:
- Schritt 1: Klageerhebung: Innerhalb der 3-Wochen-Frist wird Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Hierfür genügt zunächst eine einfache Erklärung; die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
- Schritt 2: Der Gütetermin: Dies ist der erste und oft entscheidende Termin vor Gericht, meist nur wenige Wochen nach Klageerhebung. Es handelt sich nicht um eine streitige Verhandlung, sondern um ein Schlichtungsgespräch unter Leitung eines Richters. Der Richter gibt eine erste, unverbindliche Einschätzung zur Rechtslage.
- Schritt 3: Die Verhandlung: Erkennt der Richter, dass die Kündigung des Arbeitgebers rechtlich wackelig ist - was im Fall von Microsoft wahrscheinlich ist - wird er dem Arbeitgeber dringend nahelegen, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden. Dieser Vergleich beinhaltet fast immer die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Über 90% aller Kündigungsschutzverfahren enden auf diese Weise im Gütetermin.
- Schritt 4: Kammertermin & Urteil: Nur wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, kommt es Monate später zu einer ausführlichen Verhandlung mit Urteil. Dies ist in der Praxis die seltene Ausnahme.
Die Kündigungsschutzklage ist also in der Realität weniger ein Mittel, um den alten Job zurückzubekommen, sondern vielmehr der effektivste Weg, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu zwingen und eine Abfindung zu erzielen. Ohne die Klage hat der Arbeitnehmer kaum Verhandlungsmacht. Mit der Klage schafft er ein erhebliches Prozess- und Kostenrisiko für den Arbeitgeber (Risiko der Nachzahlung von Gehältern bei Prozessverlust), was dessen Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen, enorm steigert.
Kosten und Risiko - Wer zahlt den Anwalt?
Eine Besonderheit im deutschen Arbeitsrecht ist, dass in der ersten Instanz (also vor dem Arbeitsgericht) jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei; bei einem Vergleich entfallen sie oft ganz. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten übernimmt. Falls nicht, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn die finanziellen Mittel für einen Anwalt nicht ausreichen.
Teil 3: Der Aufhebungsvertrag - Die detaillierte Analyse des Angebots
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, befinden Sie sich in einer Verhandlungssituation. Hier ist taktisches Geschick gefragt.
Das Verhandlungsgespräch: Taktik und Vorbereitung
Ein Personalgespräch, in dem es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses geht, ist eine psychische Drucksituation. Beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Gehen Sie nicht allein: Nehmen Sie, wenn möglich, ein Betriebsratsmitglied oder eine andere Vertrauensperson als Zeugen mit.
- Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich nicht emotional unter Druck setzen oder zu unüberlegten Aussagen hinreißen.
- Sagen Sie so wenig wie möglich: Hören Sie sich das Angebot an, machen Sie sich Notizen, aber geben Sie keine Zusage.
- Fordern Sie Bedenkzeit: Bestehen Sie darauf, den Vertragsentwurf in Ruhe zu prüfen und rechtlich beraten zu lassen. Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen eine angemessene Frist von mehreren Tagen einräumen. Lehnt er dies ab, ist das ein deutliches Warnsignal.
Checkliste: Die 7 kritischen Klauseln in Ihrem Aufhebungsvertrag
Jeder Aufhebungsvertrag ist ein juristisches Minenfeld. Prüfen Sie (oder lassen Sie prüfen) insbesondere die folgenden sieben Punkte, bevor Sie auch nur an eine Unterschrift denken:
- Der Beendigungszeitpunkt: Das Datum, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet, muss klar definiert sein. Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollte dieses Datum nicht vor dem Ende Ihrer regulären Kündigungsfrist liegen. Eine sogenannte Sprinterklausel kann Ihnen die Möglichkeit geben, das Unternehmen vorzeitig zu verlassen, falls Sie einen neuen Job finden. Die verbleibenden Gehälter werden dann oft als zusätzliche Abfindung ausgezahlt.
- Die Abfindung: Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Eine gängige Faustformel ist 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Angesichts der rechtlich schwachen Position von Microsoft sollten Sie jedoch eine deutlich höhere Abfindung fordern. Argumentieren Sie mit Ihrer langjährigen Betriebszugehörigkeit, Ihren Leistungen und den hohen rechtlichen Risiken einer Kündigung für den Arbeitgeber.
- Die Freistellung: Meist werden Sie bis zum Beendigungsdatum von der Arbeit freigestellt. Achten Sie darauf, dass die Freistellung unwiderruflich ist. Nur dann kann der Arbeitgeber Sie nicht doch wieder zur Arbeit rufen.
- Urlaub und Überstunden: Der Vertrag muss exakt regeln, was mit Ihrem Resturlaub und eventuellen Überstunden geschieht. Werden sie während der Freistellung genommen oder finanziell abgegolten? Ohne eine klare Regelung könnten diese Ansprüche verfallen.
- Das Arbeitszeugnis: Lassen Sie sich nicht mit der vagen Zusage eines "wohlwollenden" Zeugnisses abspeisen. Der Vertrag muss Ihnen ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note 'Sehr gut' in Leistung und Verhalten" zusichern. Idealerweise wird der genaue Zeugnistext als Anlage zum Vertrag genommen und mit unterzeichnet.
- Die Ausgleichs- oder Erledigungsklausel: Dies ist eine der gefährlichsten Klauseln. Sie besagt typischerweise, dass mit Unterzeichnung des Vertrags alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. auf ausstehende Boni, Spesenabrechnungen oder Provisionen) erledigt sind. Alle Ihnen noch zustehenden Zahlungen müssen daher explizit im Vertrag aufgeführt werden.
- Die "Sperrzeit-Schutzklausel": Dies ist die entscheidende Formulierung, um Probleme mit der Agentur für Arbeit zu vermeiden. Im Vertrag muss zwingend stehen, dass die Beendigung "auf Initiative des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung" erfolgt. Diese Formulierung ist Ihr wichtigstes Argument gegenüber der Arbeitsagentur.
UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS! Ein Aufhebungsvertrag ist ein endgültiges Dokument mit weitreichenden finanziellen Folgen. Lassen Sie jeden Entwurf von einem Fachanwalt prüfen. Ein Anruf bei unserer kostenfreien Hotline notruf-kuendigung.de kann Sie vor Fehlern bewahren, die Sie Zehntausende Euro kosten können.
Teil 4: Das finanzielle Sicherheitsnetz - So vermeiden Sie die 12-wöchige Arbeitslosengeldsperre
Die größte Angst vieler Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist die drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Diese Angst nutzen Arbeitgeber oft als Druckmittel. Doch die Sperrzeit ist kein unausweichliches Schicksal, sondern ein technisches Problem, das mit dem richtigen Wissen und der richtigen Strategie gelöst werden kann.
Das Grundproblem: Warum die Agentur für Arbeit sperrt
Die Logik der Bundesagentur für Arbeit ist einfach: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wirkt aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit und führt seine Arbeitslosigkeit somit selbst herbei. Dies wird als "versicherungswidriges Verhalten" gewertet. Die Konsequenz ist in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Schlimmer noch: Ihr gesamter Anspruchszeitraum wird nicht nur aufgeschoben, sondern um mindestens diese 12 Wochen, oft sogar um ein Viertel, gekürzt.
Die Lösung: Der "wichtige Grund" als Ihr Freifahrtschein
Sie können diese Sperrzeit vermeiden, wenn Sie der Agentur für Arbeit nachweisen, dass Sie einen "wichtigen Grund" für die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags hatten. Der mit Abstand häufigste und wichtigste Grund ist die Abwendung einer ansonsten unvermeidbaren Kündigung durch den Arbeitgeber. Damit die Agentur für Arbeit diesen Grund anerkennt, müssen laut ihren internen Geschäftsanweisungen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss Ihnen eine Kündigung aus betriebsbedingten (oder personenbedingten, nicht aber verhaltensbedingten) Gründen zu einem konkreten Datum ernsthaft in Aussicht gestellt haben.
- Das im Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigungsdatum darf nicht früher liegen als das Datum, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist hätte kündigen können.
- Sie dürfen nicht unkündbar gewesen sein (z.B. als Betriebsratsmitglied).
- Sie erhalten eine Abfindung von bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Liegt die Abfindung höher, prüft die Agentur genauer, verhängt aber nicht automatisch eine Sperre, wenn die anderen Punkte klar erfüllt sind und die drohende Kündigung plausibel ist.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt diese Kriterien genau und wird den Aufhebungsvertrag so gestalten, dass er "sperrzeitfest" ist.
Der sichere Hafen: Der gerichtliche Vergleich
Der strategisch sicherste Weg, eine Sperrzeit zu umgehen, ist der gerichtliche Vergleich. Eine Einigung, die vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geschlossen wird, wird von der Agentur für Arbeit fast ausnahmslos ohne Verhängung einer Sperrzeit akzeptiert. Dies macht die Kündigungsschutzklage oft zum überlegenen Weg, wenn die finanzielle Sicherheit nach dem Jobverlust oberste Priorität hat.
Zusätzliche Fristenfalle: Die Arbeitssuchendmeldung
Achtung: Neben der 3-Wochen-Frist für die Klage gibt es eine weitere, kritische Frist. Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags (bzw. nach Kenntnis des Beendigungsdatums) persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Versäumen Sie diese Frist, droht eine zusätzliche Sperrzeit von einer Woche, selbst wenn die 12-wöchige Sperre vermieden werden konnte.
Teil 5: Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig und schützen Ihren Job
Gelegentlich geht einer Kündigungswelle oder einem Aufhebungsangebot eine Abmahnung voraus. Damit versucht der Arbeitgeber, einen Fall für eine verhaltensbedingte Kündigung zu konstruieren, um so eine Abfindung zu umgehen. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, ist schnelles und korrektes Handeln geboten. Eine solche Abmahnung kann im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.
Was macht eine Abmahnung wirksam?
Eine Abmahnung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn sie drei Funktionen erfüllt:
- Hinweisfunktion: Das beanstandete Fehlverhalten muss ganz konkret mit Datum, Uhrzeit und genauer Beschreibung des Vorfalls benannt werden. Pauschale Vorwürfe sind unwirksam.
- Rügefunktion: Der Arbeitgeber muss klarstellen, dass er dieses Verhalten als Vertragsverstoß wertet und Sie auffordern, es zukünftig zu unterlassen.
- Warnfunktion: Die Abmahnung muss die unmissverständliche Androhung enthalten, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.
Fehlt auch nur eine dieser drei Komponenten, ist die Abmahnung unwirksam und kann keine Grundlage für eine spätere Kündigung sein.
Ihr Aktionsplan bei einer Abmahnung
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht: Eine unwidersprochene Abmahnung in Ihrer Personalakte kann Ihnen später schaden.
- Sammeln Sie Gegenbeweise: Dokumentieren Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht, sichern Sie E-Mails und suchen Sie nach Zeugen, die Ihre Version bestätigen können.
- Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen: Ein Fachanwalt kann sofort erkennen, ob die Abmahnung formell oder inhaltlich fehlerhaft ist.
- Wägen Sie Ihre Optionen ab: Je nach Situation kann es strategisch sinnvoll sein, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen oder eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, die ebenfalls zur Akte genommen werden muss.
Teil 6: Ihr strategischer nächster Schritt - Sichern Sie sich jetzt sofort anwaltliche Expertise
Die aktuelle Situation bei Microsoft und die damit verbundenen rechtlichen Fragen sind komplex, die finanziellen Auswirkungen für Sie und Ihre Familie sind enorm. Die Fristen, insbesondere die 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung, sind unerbittlich kurz. In dieser Lage ohne professionellen Rechtsbeistand zu agieren oder Dokumente ungelesen zu unterschreiben, ist ein finanzielles Vabanquespiel mit schlechten Karten.
Sie haben nur diese eine Chance, es richtig zu machen. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Jeder Tag zählt. Die Gegenseite, ein globaler Konzern wie Microsoft, hat ihre Rechtsabteilungen und spezialisierten Anwälte - Sie sollten Ihre auch haben. Nutzen Sie unsere kostenfreie, unverbindliche Erstberatung, um Ihre Optionen zu verstehen, eine klare Strategie zu entwickeln und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Diese Regelungen gelten bundesweit, egal ob Sie Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Köln oder eine Beratung in Hamburg benötigen.
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