Virtual Stock Options und ESOP bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Exit

Virtual Stock Options verfallen bei einer Kündigung nicht automatisch. Bereits erdiente Optionen sind nach dem Bundesarbeitsgericht auch Lohn für Ihre Arbeit. Eine Klausel, die sie Ihnen beim Ausscheiden sofort wegnimmt, hält der AGB-Kontrolle grundsätzlich nicht stand. Gerade in Start-ups und Scale-ups steckt in den Optionen oft ein großer Teil der Vergütung.

  • BAG10 AZR 67/24
  • 19.03.2025Urteil
  • § 307 BGBAGB-Kontrolle
VESTING · BEISPIELPLAN +62,5 % gevestet
0% 25% 50% 75% 100% 01224364860 Monate ab Zuteilung Cliff · 25 % Ausscheiden · 62,5 % Exit / IPO
Vier Jahre Vesting, Cliff nach zwölf Monaten, danach monatliche Tranchen. Wer nach 30 Monaten ausscheidet, hat 62,5 % erdient. Diese Optionen stehen beim späteren Exit grundsätzlich weiter zur Verfügung. Veranschaulichtes Beispiel.

01 · Grundlagen

1. Virtual Stock Options und ESOP – zwei Modelle, eine Frage beim Ausscheiden

Virtual Stock Options (VSOP) und Employee Stock Options (ESOP) beteiligen Sie an der Wertsteigerung des Unternehmens. Der Unterschied liegt darin, was Sie am Ende bekommen. Bei beiden stellt sich dieselbe Frage, sobald das Arbeitsverhältnis endet.

VSOP

Virtuelle Optionen

  • Sie erhalten virtuelle Anteile, keine Gesellschafterstellung
  • beim Exit wird in Geld ausgezahlt
  • Regeln stehen im Zuteilungsschreiben und den Planbedingungen
ESOP

Echte Anteilsoptionen

  • Option auf echte Aktien oder Geschäftsanteile
  • nach Ausübung sind Sie beteiligt
  • steuerlich und gesellschaftsrechtlich aufwendiger
Praxis

Die Begriffe werden nicht sauber getrennt. Im Fall, den das BAG 2025 entschieden hat, hießen die Bedingungen „Employee Stock Option Provisions (ESOP)“, gewährt wurden aber virtuelle Optionen. Entscheidend ist, was in Ihren Unterlagen steht. Detaillierte Erklärungen finden Sie auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique (arbeitsrecht-haque.de), und zwar zu virtuellen Optionen (VSOP) und zu Employee Stock Options (ESOP).

02 · Vesting

2. Vesting und Cliff – wie viele Optionen Sie schon erdient haben

Vesting bedeutet, dass Sie Ihre Optionen nach und nach erdienen. Der Rechner ist ein veranschaulichtes Beispiel und nutzt den Plan aus dem BAG-Fall. Vier Jahre Laufzeit, ein Viertel nach zwölf Monaten, danach jeden Monat ein Sechsunddreißigstel des Rests. Ihr eigener Plan kann anders aussehen. Ob eine Verfallklausel hält, hängt immer von ihrem genauen Wortlaut ab.

VERANSCHAULICHTES BEISPIEL · IHR PLAN KANN ABWEICHEN
gevestet 62,5 %
noch offen 37,5 %
bis voll gevestet 18 Mon.

62,5 % sind in diesem Beispiel erdient. Ein sofortiger Verfall bei Eigenkündigung wäre grundsätzlich unwirksam. Die restlichen 37,5 % sind noch nicht gevestet.

Im vom BAG entschiedenen Plan war außerdem geregelt, dass das Vesting ruht, solange der Mitarbeiter ohne Gehalt freigestellt ist, etwa in der Elternzeit oder in einem unbezahlten Sabbatical. Wer schon in der Probezeit gekündigt wird, scheidet meist vor dem Cliff aus. Eine detaillierte Erklärung zu Wartezeit und Tranchen steht auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique: Was ist Vesting?

03 · Rechtsprechung

3. Verfallklausel bei Kündigung – so prüft das Bundesarbeitsgericht

Verfallklauseln in Beteiligungsprogrammen misst das BAG seit dem Urteil vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24 an einem strengen Maßstab. Der Kläger hatte selbst gekündigt. ArbG München und LAG München hatten seine Klage abgewiesen. Das BAG gab ihm recht und gab dabei seine frühere Linie aus dem Urteil vom 28.05.2008 – 10 AZR 351/07 ausdrücklich auf.

  1. 01

    Sind die Planbedingungen vorformuliert?

    AGB-Kontrolle

    Mitarbeiterbeteiligungsprogramme werden in aller Regel einseitig vom Unternehmen gestellt. Dann sind sie Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Englische Fachbegriffe allein machen eine Klausel nach dem BAG aber noch nicht intransparent.

  2. 02

    Sind die Optionen beim Ausscheiden schon gevestet?

    Weiche

    Hier trennt sich der Weg. Noch nicht gevestete Optionen sollen zum Bleiben motivieren. Wer die Vesting-Periode nicht durchläuft, bekommt weniger. Gevestete Optionen haben Sie dagegen bereits erdient.

  3. 03

    Sind gevestete Optionen Gegenleistung für Ihre Arbeit?

    Arbeitsentgelt

    Ja, sagt das BAG, jedenfalls wenn nur Zeiten mit Entgeltanspruch auf das Vesting angerechnet werden. Daran ändert weder ein anderslautender Wortlaut im Zuteilungsschreiben etwas noch der Umstand, dass vor dem Exit nur eine Gewinnchance besteht. Maßstab ist damit § 611a Abs. 2 BGB.

  4. 04

    Wie stark trifft die Verfallklausel diese Gegenleistung?

    grundsätzlich unwirksam

    Ein sofortiger Verfall nach einer Eigenkündigung ist nach dem BAG grundsätzlich unwirksam. Er nimmt Ihnen erdientes Entgelt und erschwert Ihr Kündigungsrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im entschiedenen Fall ebenso unwirksam war ein Verfall, der doppelt so schnell lief, wie die Optionen gevestet worden waren.

  5. 05

    Was gilt, wenn die Klausel durchfällt?

    Optionen bleiben

    Eine unangemessene Klausel entfällt ersatzlos (§ 306 BGB). Das Gericht schneidet sie nicht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurück. Die gevesteten Optionen bleiben Ihnen erhalten, der übrige Plan gilt weiter.

„Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bestimmt, dass zugunsten des Arbeitnehmers gevestete virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. Vesting-Periode entstanden sind.“

BAG, Urteil vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24, Leitsatz

Die ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique: Urteilsbesprechung zu Verfallklauseln bei Mitarbeiteroptionen.

04 · Klausel-Check

4. Good Leaver, Bad Leaver, De-Vesting – welche Klauseln halten

Leaver-Klauseln regeln, was beim Ausscheiden mit Ihren Optionen geschieht. Fünf typische Regelungen und wie sie nach dem BAG einzuordnen sind.

Klausel im Plan Einordnung Ergebnis
Nicht gevestete Optionen verfallen beim Ausscheiden Bindungszweck des Vestings. Wer vor Ende der Vesting-Periode geht, erhält entsprechend weniger. meist verloren
Gevestete Optionen verfallen sofort bei Eigenkündigung Unangemessene Benachteiligung. Erdientes Entgelt wird entzogen, die Kündigungsfreiheit unzulässig erschwert. grundsätzlich unwirksam
De-Vesting doppelt so schnell wie das Vesting Im BAG-Fall unwirksam. Die Klausel berücksichtigt die Arbeitszeit, mit der die Optionen erdient wurden, nicht ausreichend. grundsätzlich unwirksam
Schrittweiser Verfall mit großem Abstand zum Exit Nach dem BAG denkbar, wenn Ihre frühere Arbeit den Exit-Erlös nicht mehr beeinflussen kann. Entscheidend ist die Zeitspanne zwischen Ausscheiden und Exit. Einzelfall
Bad Leaver bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung Darüber hat das BAG im Fall von 2025 nicht entschieden. Die Klausel muss eigenständig geprüft werden. offen

De-Vesting im BAG-Fall

Der Plan ließ erdiente Optionen nach dem Ausscheiden alle drei Monate um ein Achtel verfallen. Nach 24 Monaten wäre nichts mehr übrig gewesen, erdient worden waren sie über 48 Monate. Das BAG hielt das für unwirksam.

Detaillierte Erklärungen auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique zu Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen und zur AGB-Kontrolle von Verfallklauseln.

100% 0% Vesting 48 Mon. 24 Mon. Ausscheiden erdienen doppelt so schneller Verfall

05 · Ihre Situation

5. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Exit – wann Ihre Optionen zum Thema werden

Exit, Verkauf oder Börsengang

Erst das Ausübungsereignis macht aus der Chance Geld. Ausgeschiedene Mitarbeiter erfahren davon oft spät. Prüfen Sie, wie Sie benachrichtigt werden und wie lange Sie zur Ausübung Zeit haben.

Für Fach- und Führungskräfte aus der Finanzbranche gibt es eine eigene Seite zum Aufhebungsvertrag im Investmentbanking.

06 · Vertiefung

Anwalt für Virtual Stock Options und ESOP – Vertiefung auf arbeitsrecht-haque.de

Notruf-kuendigung.de ist das Angebot der Arbeitsrechtsboutique Haque für Arbeitnehmer. Die detaillierten Erklärungen zu Beteiligungsprogrammen stehen auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique, arbeitsrecht-haque.de. Die folgenden Links führen dorthin, ebenso der Überblick zur Mitarbeiterbeteiligung mit ESOP und VSOP.

  • Anwalt für Virtual Stock Options
  • Anwalt VSOP
  • Anwalt ESOP
  • Virtual Stock Options Kündigung
  • VSOP Aufhebungsvertrag
  • Vesting und Cliff
  • Good Leaver
  • Bad Leaver
  • Verfallklausel
  • De-Vesting
  • Exit-Erlös
  • Anwalt für Arbeitsrecht

FAQ

Häufige Fragen zu Virtual Stock Options bei Kündigung

Verfallen Virtual Stock Options bei einer Kündigung?

Nicht automatisch. Gevestete, also bereits erdiente virtuelle Optionen sind nach dem Bundesarbeitsgericht auch Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung. Eine Klausel, nach der sie bei einer Eigenkündigung sofort verfallen, ist grundsätzlich unwirksam (BAG, Urteil vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24). Noch nicht gevestete Optionen gehen dagegen beim Ausscheiden regelmäßig verloren.

Was ist der Unterschied zwischen VSOP und ESOP?

Ein VSOP (Virtual Stock Option Plan) gewährt nur virtuelle Anteile. Beim Exit erhalten Sie einen Geldbetrag, Gesellschafter werden Sie nicht. Ein ESOP (Employee Stock Option Plan) zielt auf echte Anteile am Unternehmen. In der Praxis werden die Begriffe nicht sauber getrennt. Maßgeblich ist, was im Zuteilungsschreiben und in den Planbedingungen steht.

Was bedeuten Vesting und Cliff?

Vesting ist der Zeitraum, in dem Sie Ihre Optionen Stück für Stück erdienen. Der Cliff ist die Wartezeit am Anfang, vor deren Ablauf noch gar nichts erdient ist. Im vom BAG entschiedenen Fall waren es vier Jahre Vesting mit einem Cliff von zwölf Monaten. Nach dem Cliff wurde ein Viertel der Optionen auf einmal gevestet, der Rest monatlich.

Gilt das BAG-Urteil auch, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Entschieden hat das BAG den Fall einer Eigenkündigung. Die tragende Begründung, dass erdiente Optionen auch Gegenleistung für die geleistete Arbeit sind, hängt aber nicht davon ab, wer gekündigt hat. Wie weit sie bei einer Arbeitgeberkündigung trägt, ist anhand der konkreten Klausel zu prüfen.

Was passiert mit meinen Optionen bei einem Exit oder Börsengang?

Der Exit ist das Ausübungsereignis, das aus der Gewinnchance einen Zahlungsanspruch macht, etwa ein Verkauf aller Anteile, ein Verkauf des wesentlichen Vermögens oder ein Börsengang. Viele Pläne setzen danach kurze Ausübungsfristen. Im vom BAG entschiedenen Fall war es ein Monat. Wer zu diesem Zeitpunkt schon ausgeschieden ist, sollte seine Rechte vorher geklärt haben.

Brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht oder für Gesellschaftsrecht?

Bei Virtual Stock Options berühren sich beide Gebiete. Ob eine Verfallklausel hält, ist eine arbeitsrechtliche Frage der AGB-Kontrolle. Wie der Plan rechnet und was beim Exit ausgezahlt wird, ist gesellschaftsrechtlich geprägt. Die Arbeitsrechtsboutique Haque berät an genau dieser Schnittstelle.

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