Virtuelle Optionen
- Sie erhalten virtuelle Anteile, keine Gesellschafterstellung
- beim Exit wird in Geld ausgezahlt
- Regeln stehen im Zuteilungsschreiben und den Planbedingungen
Virtual Stock Options verfallen bei einer Kündigung nicht automatisch. Bereits erdiente Optionen sind nach dem Bundesarbeitsgericht auch Lohn für Ihre Arbeit. Eine Klausel, die sie Ihnen beim Ausscheiden sofort wegnimmt, hält der AGB-Kontrolle grundsätzlich nicht stand. Gerade in Start-ups und Scale-ups steckt in den Optionen oft ein großer Teil der Vergütung.
01 · Grundlagen
Virtual Stock Options (VSOP) und Employee Stock Options (ESOP) beteiligen Sie an der Wertsteigerung des Unternehmens. Der Unterschied liegt darin, was Sie am Ende bekommen. Bei beiden stellt sich dieselbe Frage, sobald das Arbeitsverhältnis endet.
Die Begriffe werden nicht sauber getrennt. Im Fall, den das BAG 2025 entschieden hat, hießen die Bedingungen „Employee Stock Option Provisions (ESOP)“, gewährt wurden aber virtuelle Optionen. Entscheidend ist, was in Ihren Unterlagen steht. Detaillierte Erklärungen finden Sie auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique (arbeitsrecht-haque.de), und zwar zu virtuellen Optionen (VSOP) und zu Employee Stock Options (ESOP).
02 · Vesting
Vesting bedeutet, dass Sie Ihre Optionen nach und nach erdienen. Der Rechner ist ein veranschaulichtes Beispiel und nutzt den Plan aus dem BAG-Fall. Vier Jahre Laufzeit, ein Viertel nach zwölf Monaten, danach jeden Monat ein Sechsunddreißigstel des Rests. Ihr eigener Plan kann anders aussehen. Ob eine Verfallklausel hält, hängt immer von ihrem genauen Wortlaut ab.
62,5 % sind in diesem Beispiel erdient. Ein sofortiger Verfall bei Eigenkündigung wäre grundsätzlich unwirksam. Die restlichen 37,5 % sind noch nicht gevestet.
Im vom BAG entschiedenen Plan war außerdem geregelt, dass das Vesting ruht, solange der Mitarbeiter ohne Gehalt freigestellt ist, etwa in der Elternzeit oder in einem unbezahlten Sabbatical. Wer schon in der Probezeit gekündigt wird, scheidet meist vor dem Cliff aus. Eine detaillierte Erklärung zu Wartezeit und Tranchen steht auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique: Was ist Vesting?
03 · Rechtsprechung
Verfallklauseln in Beteiligungsprogrammen misst das BAG seit dem Urteil vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24 an einem strengen Maßstab. Der Kläger hatte selbst gekündigt. ArbG München und LAG München hatten seine Klage abgewiesen. Das BAG gab ihm recht und gab dabei seine frühere Linie aus dem Urteil vom 28.05.2008 – 10 AZR 351/07 ausdrücklich auf.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme werden in aller Regel einseitig vom Unternehmen gestellt. Dann sind sie Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Englische Fachbegriffe allein machen eine Klausel nach dem BAG aber noch nicht intransparent.
Hier trennt sich der Weg. Noch nicht gevestete Optionen sollen zum Bleiben motivieren. Wer die Vesting-Periode nicht durchläuft, bekommt weniger. Gevestete Optionen haben Sie dagegen bereits erdient.
Ja, sagt das BAG, jedenfalls wenn nur Zeiten mit Entgeltanspruch auf das Vesting angerechnet werden. Daran ändert weder ein anderslautender Wortlaut im Zuteilungsschreiben etwas noch der Umstand, dass vor dem Exit nur eine Gewinnchance besteht. Maßstab ist damit § 611a Abs. 2 BGB.
Ein sofortiger Verfall nach einer Eigenkündigung ist nach dem BAG grundsätzlich unwirksam. Er nimmt Ihnen erdientes Entgelt und erschwert Ihr Kündigungsrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im entschiedenen Fall ebenso unwirksam war ein Verfall, der doppelt so schnell lief, wie die Optionen gevestet worden waren.
Eine unangemessene Klausel entfällt ersatzlos (§ 306 BGB). Das Gericht schneidet sie nicht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurück. Die gevesteten Optionen bleiben Ihnen erhalten, der übrige Plan gilt weiter.
„Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bestimmt, dass zugunsten des Arbeitnehmers gevestete virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. Vesting-Periode entstanden sind.“
Die ausführliche Besprechung der Entscheidung finden Sie auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique: Urteilsbesprechung zu Verfallklauseln bei Mitarbeiteroptionen.
04 · Klausel-Check
Leaver-Klauseln regeln, was beim Ausscheiden mit Ihren Optionen geschieht. Fünf typische Regelungen und wie sie nach dem BAG einzuordnen sind.
Der Plan ließ erdiente Optionen nach dem Ausscheiden alle drei Monate um ein Achtel verfallen. Nach 24 Monaten wäre nichts mehr übrig gewesen, erdient worden waren sie über 48 Monate. Das BAG hielt das für unwirksam.
Detaillierte Erklärungen auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique zu Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen und zur AGB-Kontrolle von Verfallklauseln.
05 · Ihre Situation
Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Ihre Optionen gehören in die Verhandlung über Abfindung und Beendigung, nicht ans Ende der Liste.
Eine allgemeine Erledigungsklausel kann auch Ansprüche aus dem Beteiligungsprogramm erfassen. Was mit den Optionen geschieht, gehört deshalb ausdrücklich in den Vertrag. Unterschreiben Sie nichts sofort.
Gerade hier hat das BAG die Arbeitnehmerseite gestärkt. Eine Klausel, die Sie für den Wechsel mit dem sofortigen Verlust erdienter Optionen bestraft, erschwert Ihr Kündigungsrecht unzulässig.
Erst das Ausübungsereignis macht aus der Chance Geld. Ausgeschiedene Mitarbeiter erfahren davon oft spät. Prüfen Sie, wie Sie benachrichtigt werden und wie lange Sie zur Ausübung Zeit haben.
Für Fach- und Führungskräfte aus der Finanzbranche gibt es eine eigene Seite zum Aufhebungsvertrag im Investmentbanking.
06 · Vertiefung
Notruf-kuendigung.de ist das Angebot der Arbeitsrechtsboutique Haque für Arbeitnehmer. Die detaillierten Erklärungen zu Beteiligungsprogrammen stehen auf der Website unserer Arbeitsrechtsboutique, arbeitsrecht-haque.de. Die folgenden Links führen dorthin, ebenso der Überblick zur Mitarbeiterbeteiligung mit ESOP und VSOP.
FAQ
Nicht automatisch. Gevestete, also bereits erdiente virtuelle Optionen sind nach dem Bundesarbeitsgericht auch Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung. Eine Klausel, nach der sie bei einer Eigenkündigung sofort verfallen, ist grundsätzlich unwirksam (BAG, Urteil vom 19.03.2025 – 10 AZR 67/24). Noch nicht gevestete Optionen gehen dagegen beim Ausscheiden regelmäßig verloren.
Ein VSOP (Virtual Stock Option Plan) gewährt nur virtuelle Anteile. Beim Exit erhalten Sie einen Geldbetrag, Gesellschafter werden Sie nicht. Ein ESOP (Employee Stock Option Plan) zielt auf echte Anteile am Unternehmen. In der Praxis werden die Begriffe nicht sauber getrennt. Maßgeblich ist, was im Zuteilungsschreiben und in den Planbedingungen steht.
Vesting ist der Zeitraum, in dem Sie Ihre Optionen Stück für Stück erdienen. Der Cliff ist die Wartezeit am Anfang, vor deren Ablauf noch gar nichts erdient ist. Im vom BAG entschiedenen Fall waren es vier Jahre Vesting mit einem Cliff von zwölf Monaten. Nach dem Cliff wurde ein Viertel der Optionen auf einmal gevestet, der Rest monatlich.
Entschieden hat das BAG den Fall einer Eigenkündigung. Die tragende Begründung, dass erdiente Optionen auch Gegenleistung für die geleistete Arbeit sind, hängt aber nicht davon ab, wer gekündigt hat. Wie weit sie bei einer Arbeitgeberkündigung trägt, ist anhand der konkreten Klausel zu prüfen.
Der Exit ist das Ausübungsereignis, das aus der Gewinnchance einen Zahlungsanspruch macht, etwa ein Verkauf aller Anteile, ein Verkauf des wesentlichen Vermögens oder ein Börsengang. Viele Pläne setzen danach kurze Ausübungsfristen. Im vom BAG entschiedenen Fall war es ein Monat. Wer zu diesem Zeitpunkt schon ausgeschieden ist, sollte seine Rechte vorher geklärt haben.
Bei Virtual Stock Options berühren sich beide Gebiete. Ob eine Verfallklausel hält, ist eine arbeitsrechtliche Frage der AGB-Kontrolle. Wie der Plan rechnet und was beim Exit ausgezahlt wird, ist gesellschaftsrechtlich geprägt. Die Arbeitsrechtsboutique Haque berät an genau dieser Schnittstelle.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich vertraulich bei Ihnen.
Zu Ihrer Kündigung oder Ihrem Aufhebungsvertrag erhalten Sie direkt am Telefon eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Ihre Virtual Stock Options gehören zu diesem Fall und werden dabei gleich mitgedacht.