Abfindung und Bonus
Ich verhandle nicht nur die Abfindung, sondern auch Ihre variable Vergütung, zurückbehaltene Bonusanteile und Gratifikationen. Clawback-Klauseln und Verfallregeln prüfe ich dabei mit.
Abfindung nach Kündigung →Ein Aufhebungsvertrag im Investmentbanking ist selten nur eine Formsache. Es geht um Abfindung, Bonus, zurückbehaltene Vergütung und Ihre Reputation am Finanzplatz. Ich vertrete Fach- und Führungskräfte aus Frankfurt und bundesweit, schnell, diskret und mit dem Ziel des bestmöglichen finanziellen Ergebnisses.
01 · Verhandlung
Eine Kündigungsschutzklage ist im Investmentbanking oft langwierig und schwer kalkulierbar. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Er muss aber alles regeln, was Ihnen zusteht, denn was nicht drinsteht, ist meist verloren. Mehr zu den Risiken lesen Sie auf der Seite Aufhebungsvertrag prüfen lassen.
Ich verhandle nicht nur die Abfindung, sondern auch Ihre variable Vergütung, zurückbehaltene Bonusanteile und Gratifikationen. Clawback-Klauseln und Verfallregeln prüfe ich dabei mit.
Abfindung nach Kündigung →Ein diskreter Exit ist im Finanzsektor entscheidend. Ich sorge für eine Trennung, die Ihre Reputation schützt, und für ein Arbeitszeugnis, das Ihrer Position gerecht wird.
Arbeitszeugnis nach Kündigung →Ich verhandle eine bezahlte Freistellung und eine faire Regelung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Die Karenzentschädigung muss nach § 74 Abs. 2 HGB mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreichen.
Freistellung nach Kündigung →Long-Term-Incentive-Pläne, Aktien und Optionen enthalten eigene Verfall- und Leaver-Regeln. Was mit ihnen beim Ausscheiden geschieht, gehört ausdrücklich in den Aufhebungsvertrag.
Virtual Stock Options und ESOP bei Kündigung →02 · Fallstricke
Leitende Angestellte und bestimmte Risikoträger nach § 25a Abs. 5a KWG haben einen schwächeren Bestandsschutz als andere Banker. Wer darunter fällt und was das für die Verhandlung bedeutet, erklärt der Ratgeber zu Kündigung und Aufhebungsvertrag für Investmentbanker.
03 · Ablauf
Sie schildern mir Ihre Situation am Telefon. Zu Ihrem Aufhebungsvertrag oder Ihrer Kündigung erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und realistische Optionen.
Gemeinsam legen wir die Ziele fest. Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und verhandle mit der nötigen Härte.
Ich stelle sicher, dass der finale Vertrag alle vereinbarten Punkte rechtssicher enthält und keine versteckten Nachteile birgt. Erst dann wird unterschrieben.
Wichtig vor jeder Unterschrift ist auch die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer schon gekündigt wurde, muss die Frist für die Kündigungsschutzklage von drei Wochen im Blick behalten.
04 · Ihr Anwalt
Um im Finanzsektor auf Augenhöhe zu verhandeln, braucht es mehr als allgemeine arbeitsrechtliche Kenntnisse. Ich verbinde das Arbeitsrecht mit einer Vertiefung im Unternehmens-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht an der Universität zu Köln. Dadurch kann ich die Argumentation der Arbeitgeberseite nicht nur verstehen, sondern vorwegnehmen, gerade bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen und konzerngebundenen Arbeitgebern.
Geschärft wurde meine prozessuale Erfahrung in einem der großen Wirtschaftsverfahren der jüngeren Zeit. Dort war ich an der Führung und Koordination tausender Einzelverfahren gegen einen global operierenden Konzern beteiligt.
Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Der Kontakt läuft auf Wunsch ausschließlich über Ihre private Nummer und E-Mail.
Vergütungsstrukturen, Zurückbehaltung und regulatorische Sonderregeln der Banken sind mir vertraut.
Sie sprechen von der ersten Minute an mit mir selbst, nicht mit einem Sekretariat oder einem wechselnden Team.
Kanzleisitz in Köln, Schwerpunkt Finanzplatz Frankfurt. Beratung telefonisch und per Video, Vertretung bundesweit.
Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag oder eine Trennungsvereinbarung vorliegen? Laden Sie den Entwurf hoch und schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich vertraulich bei Ihnen.
Zu Ihrem Aufhebungsvertrag oder Ihrer Kündigung erhalten Sie direkt am Telefon eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Bonus, zurückbehaltene Vergütung und Wettbewerbsverbot gehören zu diesem Fall und werden dabei gleich mitgedacht.
Hinter notruf-kuendigung.de steht die Arbeitsrechtsboutique Haque, die Kölner Kanzlei von Rechtsanwalt Haque. Beraten und vertreten werden Sie unmittelbar von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht.