Aufhebungsvertrag im Investmentbanking – ich verhandle Ihre Exit-Lösung

Ein Aufhebungsvertrag im Investmentbanking ist selten nur eine Formsache. Es geht um Abfindung, Bonus, zurückbehaltene Vergütung und Ihre Reputation am Finanzplatz. Ich vertrete Fach- und Führungskräfte aus Frankfurt und bundesweit, schnell, diskret und mit dem Ziel des bestmöglichen finanziellen Ergebnisses.

  • Frankfurtund bundesweit
  • Bonus · LTIPvariable Vergütung
  • 1 : 1direkt mit dem Anwalt
IHR EXIT-PAKET · BAUSTEINE Verhandlungsmasse
  • Abfindung
  • Bonus laufendes Jahr
  • Zurückbehaltene Vergütung
  • Garden Leave
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis & Sprachregelung
Schematische Darstellung. Die Abfindung ist nur ein Baustein. Gerade im Banking entscheidet oft die variable Vergütung über das Ergebnis.

01 · Verhandlung

1. Aufhebungsvertrag statt Kündigung – was ich für Sie sichere

Eine Kündigungsschutzklage ist im Investmentbanking oft langwierig und schwer kalkulierbar. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Er muss aber alles regeln, was Ihnen zusteht, denn was nicht drinsteht, ist meist verloren. Mehr zu den Risiken lesen Sie auf der Seite Aufhebungsvertrag prüfen lassen.

Abfindung und Bonus

Ich verhandle nicht nur die Abfindung, sondern auch Ihre variable Vergütung, zurückbehaltene Bonusanteile und Gratifikationen. Clawback-Klauseln und Verfallregeln prüfe ich dabei mit.

Abfindung nach Kündigung →

Zeugnis und Reputation

Ein diskreter Exit ist im Finanzsektor entscheidend. Ich sorge für eine Trennung, die Ihre Reputation schützt, und für ein Arbeitszeugnis, das Ihrer Position gerecht wird.

Arbeitszeugnis nach Kündigung →

Garden Leave und Wettbewerbsverbot

Ich verhandle eine bezahlte Freistellung und eine faire Regelung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Die Karenzentschädigung muss nach § 74 Abs. 2 HGB mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreichen.

Freistellung nach Kündigung →

Aktien, Optionen und LTIP

Long-Term-Incentive-Pläne, Aktien und Optionen enthalten eigene Verfall- und Leaver-Regeln. Was mit ihnen beim Ausscheiden geschieht, gehört ausdrücklich in den Aufhebungsvertrag.

Virtual Stock Options und ESOP bei Kündigung →

02 · Fallstricke

2. Trennung im Banking – kennen Sie diese Fallstricke?

  • Wird Ihr Status als „Risk Taker“ oder „leitender Angestellter“ als Argument für einen gelockerten Kündigungsschutz ins Feld geführt?
  • Wurde Ihr Bonus nach „billigem Ermessen“ gekürzt oder auf null gesetzt, obwohl die Ziele erreicht wurden?
  • Verweigert man Ihnen den anteiligen Bonus für das laufende Geschäftsjahr unter Verweis auf eine Stichtagsklausel?
  • Sollen Sie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot einhalten und sind unsicher, ob es gilt und wie hoch die Karenzentschädigung ist?
  • Entspricht Ihre Position nicht den Zusagen, die Ihnen beim Vertragsschluss gemacht wurden?

Leitende Angestellte und bestimmte Risikoträger nach § 25a Abs. 5a KWG haben einen schwächeren Bestandsschutz als andere Banker. Wer darunter fällt und was das für die Verhandlung bedeutet, erklärt der Ratgeber zu Kündigung und Aufhebungsvertrag für Investmentbanker.

03 · Ablauf

3. In drei Schritten zur Beendigungslösung

  1. 01

    Vertrauliche Ersteinschätzung

    Sie schildern mir Ihre Situation am Telefon. Zu Ihrem Aufhebungsvertrag oder Ihrer Kündigung erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und realistische Optionen.

  2. 02

    Strategie und Verhandlung

    Gemeinsam legen wir die Ziele fest. Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und verhandle mit der nötigen Härte.

  3. 03

    Vertrag und Abschluss

    Ich stelle sicher, dass der finale Vertrag alle vereinbarten Punkte rechtssicher enthält und keine versteckten Nachteile birgt. Erst dann wird unterschrieben.

Wichtig vor jeder Unterschrift ist auch die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer schon gekündigt wurde, muss die Frist für die Kündigungsschutzklage von drei Wochen im Blick behalten.

Rechtsanwalt Haque, Anwalt für Arbeitsrecht für Aufhebungsverträge im Banking
  • Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
  • Vertiefung im Unternehmens-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht
  • Prozesserfahrung in komplexen Großverfahren

04 · Ihr Anwalt

Anwalt für Arbeitsrecht mit Blick für die Finanzbranche

Um im Finanzsektor auf Augenhöhe zu verhandeln, braucht es mehr als allgemeine arbeitsrechtliche Kenntnisse. Ich verbinde das Arbeitsrecht mit einer Vertiefung im Unternehmens-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht an der Universität zu Köln. Dadurch kann ich die Argumentation der Arbeitgeberseite nicht nur verstehen, sondern vorwegnehmen, gerade bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen und konzerngebundenen Arbeitgebern.

Geschärft wurde meine prozessuale Erfahrung in einem der großen Wirtschaftsverfahren der jüngeren Zeit. Dort war ich an der Führung und Koordination tausender Einzelverfahren gegen einen global operierenden Konzern beteiligt.

Diskretion

Ihre Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Der Kontakt läuft auf Wunsch ausschließlich über Ihre private Nummer und E-Mail.

Branchenverständnis

Vergütungsstrukturen, Zurückbehaltung und regulatorische Sonderregeln der Banken sind mir vertraut.

Direkt mit dem Anwalt

Sie sprechen von der ersten Minute an mit mir selbst, nicht mit einem Sekretariat oder einem wechselnden Team.

Bundesweit

Kanzleisitz in Köln, Schwerpunkt Finanzplatz Frankfurt. Beratung telefonisch und per Video, Vertretung bundesweit.

Vertragsentwurf erhalten? Hier vertraulich senden

Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag oder eine Trennungsvereinbarung vorliegen? Laden Sie den Entwurf hoch und schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich vertraulich bei Ihnen.

Fotos oder Scans Ihrer relevanten Dokumente hier hochladen

Akzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, pdf, jpeg.

Aufhebungsvertrag, Kündigung oder drohende Kündigung im Banking?

Zu Ihrem Aufhebungsvertrag oder Ihrer Kündigung erhalten Sie direkt am Telefon eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Bonus, zurückbehaltene Vergütung und Wettbewerbsverbot gehören zu diesem Fall und werden dabei gleich mitgedacht.

Hinter notruf-kuendigung.de steht die Arbeitsrechtsboutique Haque, die Kölner Kanzlei von Rechtsanwalt Haque. Beraten und vertreten werden Sie unmittelbar von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht.