Die Beweislast liegt bei Ihnen
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Beweiserleichterung für Mobbing-Fälle ausdrücklich abgelehnt. Jeder Vorfall muss einzeln vorgetragen und bewiesen werden.
Arbeitsrechtsboutique Haque · Köln
Sie erfahren in einem ausführlichen Telefonat mit dem Anwalt, welche Vorfälle rechtlich tragen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Entschädigung in Betracht kommt, welche Fristen laufen und ob ein Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass es das nicht ist.
Beratungsgespräch 249,90 € inkl. USt. nach § 34 RVG · mit versichertem Baustein Arbeitsrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühr erfahrungsgemäß in aller Regel
Mobbing ist kein Rechtsbegriff und keine Anspruchsgrundlage. Ein Gericht prüft nicht, ob etwas Mobbing war, sondern ob Ihr Persönlichkeitsrecht, Ihre Ehre oder Ihre Gesundheit verletzt wurde. Daraus ergeben sich drei Hürden, an denen die meisten Verfahren scheitern.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Beweiserleichterung für Mobbing-Fälle ausdrücklich abgelehnt. Jeder Vorfall muss einzeln vorgetragen und bewiesen werden.
Weisungen im Rahmen des Direktionsrechts, sozialadäquates Verhalten und provozierte Reaktionen bleiben außen vor, unabhängig davon, wie sie sich angefühlt haben.
Ausschlussfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, die dreijährige Verjährung und bei Diskriminierungsbezug zwei Monate nach dem AGG.
Die Rechtsprechung dazu steht ausführlich und kostenlos in unserem Ratgeber: Mobbing am Arbeitsplatz – was rechtlich zählt.
Knüpfen die Anfeindungen an ein Merkmal des § 1 AGG an, also an Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität, kehrt sich die Beweisführung teilweise um. Das ist der einzige Bereich mit echtem Hebel.
§ 22 AGG senkt das Beweismaß. Tragen Sie Indizien vor, die eine Benachteiligung wegen eines solchen Merkmals vermuten lassen, ist es Sache des Arbeitgebers, das Gegenteil im Vollbeweis zu belegen. Bloße allgemeine Behauptungen genügen ihm dafür nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine entsprechende Anwendung des § 22 AGG auf Mobbing ohne Diskriminierungsbezug abgelehnt. Ob Ihr Fall in den einen oder den anderen Bereich fällt, entscheidet über die Erfolgsaussichten.
Zwei Monate, schriftlich
Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, § 15 Abs. 4 AGG. Danach bleiben drei Monate für die Klage, § 61b Abs. 1 ArbGG. Versäumte zwei Monate lassen sich nicht heilen, deshalb sollte die Frist geklärt sein, bevor etwas anderes entschieden wird.
Kein Chatbot, kein Callcenter und keine Vorprüfung durch Dritte. Sie sprechen mit dem Anwalt, der den Fall auch führen würde.
Name, Erreichbarkeit und eine grobe Schilderung genügen. Einzelheiten gehören ins Gespräch und nicht ins Formular.
In aller Regel am selben oder am folgenden Werktag. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rechnung über die Erstberatung, sodass die Kosten von Anfang an feststehen.
Sie sprechen mit Rechtsanwalt Haque persönlich, nicht mit einer Vorprüfung. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihre Chronologie braucht.
Am Ende des Gesprächs kennen Sie die Fristen, die tragfähigen Vorfälle und die realistische Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
Erstberatung Mobbing
249,90 € inkl. USt.
Einmalige Gebühr nach § 34 RVG. Keine Folgekosten ohne Ihren Auftrag.
Rechtsschutz Mit versichertem Baustein Arbeitsrecht wird die Gebühr erfahrungsgemäß in aller Regel übernommen
Das bekommen Sie dafür:
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt das in aller Regel
Sie erhalten von uns die Rechnung über die Erstberatung und reichen diese selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ist der Baustein Arbeitsrecht versichert, wird die Gebühr erfahrungsgemäß in aller Regel erstattet.
Versprechen können wir die Erstattung nicht, darüber entscheidet allein Ihre Versicherung.
Mit der Anfrage gehen Sie noch keine Verpflichtung ein. Die Gebühr entsteht erst mit dem vereinbarten Beratungstermin, und die Höhe kennen Sie vorher.
Ein Mobbing-Verfahren ist aufwendig. Jeder einzelne Vorfall muss vorgetragen, belegt und unter Beweis gestellt werden, und die Gegenseite wird zu jedem Vorfall eine harmlose Erklärung anbieten. Die zugesprochenen Beträge stehen dazu häufig in keinem Verhältnis.
Deshalb sagen wir es offen: Wenn schon die 249,90 € für das Beratungsgespräch eine hohe Hürde sind, weil keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann trägt ein gerichtliches Vorgehen wirtschaftlich in aller Regel erst recht nicht. Ohne Versicherung tragen Sie die Kosten des Verfahrens selbst, und die liegen um ein Vielfaches höher als die Erstberatung.
Das heißt nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen. Es heißt, dass Sie Ihr Geld nicht in ein Verfahren stecken sollten, das nach der Rechtsprechung kaum tragen kann. Was Sie in einem solchen Fall selbst und ohne Anwalt tun können, steht vollständig im Ratgeber zu Mobbing am Arbeitsplatz.
Wenn Sie ohne Anwalt klagen wollen, führt der Weg über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts. Dort können Sie eine Klage zu Protokoll erklären, ohne dass Anwaltskosten entstehen. Beraten darf die Rechtsantragsstelle allerdings nicht, und genau die Einordnung ist bei Mobbing der schwierige Teil. Wie das läuft, steht im Abschnitt zur Rechtsantragsstelle.
Je strukturierter das Material ist, desto mehr Zeit bleibt im Telefonat für die Einschätzung statt für die Rekonstruktion. Perfekt muss es nicht sein.
So geht es nach dem Absenden weiter
Wir melden uns zur Terminabstimmung, in aller Regel am selben oder am folgenden Werktag. Zusammen mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rechnung über die Erstberatung, die Sie bei bestehender Rechtsschutzversicherung dort einreichen können.
Rechtsschutz Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht, wird die Gebühr erfahrungsgemäß in aller Regel übernommen. Die Rechnung reichen Sie selbst bei Ihrer Versicherung ein.