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Stellenabbau bei Phoenix Contact – Was bedeutet das für betroffene Arbeitnehmer?

Phoenix Contact, einer der großen Arbeitgeber in Ostwestfalen-Lippe, hat einen erheblichen Stellenabbau angekündigt. In den kommenden Jahren sollen rund 600 Arbeitsplätze abgebaut werden, vor allem am Stammsitz in Blomberg. Das Unternehmen betont, diesen Abbau möglichst sozialverträglich zu gestalten und betriebsbedingte Kündigungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für die Belegschaft bedeutet diese Ankündigung dennoch erhebliche Unsicherheit. Was genau plant Phoenix Contact, und wie sollten betroffene Mitarbeiter darauf reagieren? Im Folgenden erklären wir die Situation und geben rechtliche Tipps – damit Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte wahren können.

Phoenix Contact plant umfangreiche Stellenstreichungen

Auf einer Betriebsversammlung im März 2025 informierte Phoenix Contact seine Mitarbeiter über die bevorstehenden Kapazitätsanpassungen. Geplant ist der Abbau von etwa 600 Stellen, größtenteils am Standort Blomberg. Als Gründe nennt die Unternehmensleitung unter anderem eine anhaltende Schwäche der deutschen Industrie und Veränderungen in den globalen Märkten. Phoenix Contact will sich stärker auf internationale Wachstumsregionen wie China und die USA ausrichten. Diese strategische Neuausrichtung erfordert nun den Personalabbau in Deutschland.

Wichtig ist dem Arbeitgeber, den Stellenabbau ohne klassische Kündigungen umzusetzen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat wurde ein Paket von Maßnahmen entwickelt, um möglichst viele Arbeitsplätze freiwillig abzubauen. So sollen interne Versetzungen erleichtert werden (ein unternehmensinterner Arbeitsmarkt) und ein Freiwilligenprogramm gestartet werden. Dieses Programm umfasst Bausteine wie Altersteilzeit, vorgezogenen Ruhestand (früherer Renteneintritt) oder individuelle Arbeitszeitreduzierung (Wechsel in Teilzeit). Mitarbeiter, die diese freiwilligen Angebote annehmen, würden das Unternehmen einvernehmlich verlassen. In vielen Fällen geschieht dies durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags, oft verbunden mit einer Abfindung als Ausgleich. Auf diese Weise hofft Phoenix Contact, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und auf erzwungene Kündigungen verzichten zu können.

Freiwillige Aufhebungsverträge statt Kündigungen

Für die Beschäftigten bedeutet das: Phoenix Contact will zunächst Anreize zum freiwilligen Ausscheiden schaffen, anstatt direkt Kündigungen auszusprechen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Der Vorteil für das Unternehmen liegt darin, dass keine Kündigungsschutzverfahren riskiert werden und das Arbeitsverhältnis schneller beendet werden kann. Für den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag attraktiv sein, wenn eine Abfindung oder andere Vergünstigungen (z. B. eine Ausgleichszahlung bis zum Renteneintritt) geboten werden. Auch kann er so möglicherweise selbst den Beendigungszeitpunkt mitbestimmen.

Allerdings sollten Arbeitnehmer die Nachteile eines Aufhebungsvertrags kennen. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verzichtet damit auf den Kündigungsschutz – es gibt keine Kündigung, gegen die man klagen könnte, weil man der Beendigung ja zustimmt. Zudem wird ein Aufhebungsvertrag sozialversicherungsrechtlich oft wie eine eigene Kündigung behandelt. Das heißt, es kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten: Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperre von bis zu 12 Wochen, wenn man freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dieser Nachteil lässt sich unter Umständen vermeiden (etwa wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, um eine sonst unvermeidbare betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden, und die Abfindung eine angemessene Höhe nicht überschreitet). Trotzdem ist Vorsicht geboten: Jeder Arbeitnehmer sollte gründlich prüfen, ob die im Aufhebungsvertrag angebotenen Konditionen – insbesondere die Abfindung – ausreichend sind und welche Konsequenzen die Vereinbarung hat.

Mögliche Kündigungen als letztes Mittel

Falls das freiwillige Programm nicht genügend Teilnehmer findet, schließt die Geschäftsführung betriebsbedingte Kündigungen als letztes Mittel nicht aus. Das würde bedeuten, dass unter Umständen einigen Mitarbeitern doch gekündigt wird – allerdings erst, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert in der Praxis dringende betriebliche Gründe (z. B. dauerhafter Wegfall des Arbeitsplatzes) und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. So muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl durchführen. Dabei sind schutzwürdige Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung der Mitarbeiter zu berücksichtigen, um sozial am wenigsten schutzbedürftige Personen für eine Kündigung auszuwählen. Außerdem wird der Betriebsrat in den Prozess einbezogen und angehört.

Für betroffene Arbeitnehmer ist eine Kündigung immer ein einschneidendes Ereignis. Die gute Nachricht: Sie müssen eine Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern können sich wehren. Durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht lässt sich überprüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Gerade bei einem so umfangreichen Stellenabbau besteht die Chance, dass Fehler passieren – sei es bei der Sozialauswahl oder in der formalen Umsetzung der Kündigungen. Oft enden Kündigungsschutzklagen in Vergleichsverhandlungen, bei denen Abfindungen für die gekündigten Mitarbeiter herausgehandelt werden. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher Ihre Rechte genau kennen und bei einer Kündigung über Ihre Handlungsoptionen informiert sein.

Was können betroffene Arbeitnehmer jetzt tun?

Für Arbeitnehmer, die von den Umstrukturierungen bei Phoenix Contact betroffen sind oder demnächst ein entsprechendes Angebot erhalten, ist es wichtig, überlegt und informiert zu handeln. Hier einige Tipps, was Sie jetzt tun können:

Diese Schritte helfen Ihnen, keine wichtigen Fristen zu versäumen und Ihre Position zu stärken. Gerade in einer unsicheren Situation wie der aktuellen bei Phoenix Contact gilt: Informieren Sie sich und holen Sie bei Bedarf Unterstützung, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Sie stehen vor schwierigen Entscheidungen im Zuge des Stellenabbaus? Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln stehe ich Ihnen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Kanzlei – mit Standort in Köln und bundesweiter Vernetzung – ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren und der Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Hilfe, insbesondere:

Fazit

Als Arbeitnehmer bei Phoenix Contact müssen Sie in der aktuellen Situation nicht allein dastehen. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote und zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unsicherheit professionelle Hilfe zu holen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung für Ihre berufliche Zukunft zu finden.


Aufgrund der hohen Nachfrage und der Vielzahl betroffener Arbeitnehmer hat die Rechtsanwaltskanzlei-Boutique Haque. eine unverbindliche Arbeitsrechtshotline eingerichtet sowie die Plattform Notruf-Kuendigung speziell für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen sind. Wer von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen ist, kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen – ohne Verpflichtungen, ohne Follow-up-Calls oder versteckte Kosten.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln und NRW – Daud Haque

Rechtsanwalt Daud Haque ist Gründer der auf Arbeitsrecht und Compliance spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei-Boutique Haque. in Köln. Als erfahrener Experte im Kündigungsschutzrecht und Konfliktmanagement unterstützt er Arbeitnehmer bei Kündigungen und verhandelt Aufhebungsverträge sowie Abwicklungsvereinbarungen stets individuell und erfolgsorientiert. Wenn nötig, setzt er Ihre Rechte auch engagiert vor dem Arbeitsgericht durch, um eine attraktive Abfindung, ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis oder Ihre Weiterbeschäftigung zu sichern. Dank seiner klaren Kommunikation und hohen fachlichen Kompetenz genießt er das Vertrauen zahlreicher Arbeitnehmer und zählt zu den gefragten Ansprechpartnern im Bereich Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln und NRW.

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