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Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis – Wann kann der Arbeitgeber eine Homeoffice-Erlaubnis widerrufen?

Die Frage, ob ein Arbeitgeber eine Homeoffice-Erlaubnis einseitig widerrufen kann, sorgt immer wieder für rechtliche Unsicherheiten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einem aktuellen Urteil (v. 11.07.2024 – 6 Sa 579/23) klargestellt, dass ein Widerruf nicht unbegrenzt möglich ist.

Der Fall

Ein Projektmanager war seit 2017 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und arbeitete seit 2020 mit Zustimmung zu etwa 80 % im Homeoffice. Im Jahr 2023 entschied der Arbeitgeber, den Standort des Mitarbeiters zu schließen, und widerrief daraufhin die Homeoffice-Erlaubnis. Gleichzeitig wurde der Arbeitnehmer angewiesen, an einem 500 Kilometer entfernten Standort in Präsenz zu arbeiten. Hilfsweise sprach der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus.

Entscheidung des LAG Köln

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

📌 Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Arbeitsverträge und Homeoffice-Vereinbarungen, um Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Seiten zu erhalten.

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