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⚖️ Kündigung erhalten – was tun? Wichtige Schritte, die Sie jetzt unbedingt beachten sollten

Eine Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation dar. Gerade in dieser emotional herausfordernden Zeit ist es entscheidend, besonnen zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie Sie nach einer Kündigung rechtlich korrekt vorgehen, Ihre Ansprüche sichern und optimal auf die neue Situation reagieren.

⏰ Die ersten 48 Stunden nach einer Kündigung – Sofortmaßnahmen

  1. 📝 Ruhe bewahren und die Kündigung auf Wirksamkeit prüfen

    Zunächst gilt: Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Eine rechtswirksame Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Elektronische Mitteilungen per E-Mail oder SMS sind unwirksam. Prüfen Sie daher:

    • Wurde die Kündigung schriftlich mit Originalunterschrift überreicht?
    • Ist sie von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet?
    • Wurden die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten?
    • Enthält sie ein konkretes Beendigungsdatum?
  2. ❗ Keine Dokumente voreilig unterschreiben

    Ein klassischer Fehler nach einer Kündigung: Das übereilte Unterzeichnen von Dokumenten. Unterschreiben Sie keine Papiere im Zusammenhang mit der Kündigung ohne vorherige rechtliche Beratung. Besondere Vorsicht gilt bei:

    • Aufhebungsverträgen
    • Abfindungsangeboten
    • Freistellungsvereinbarungen
    • Verzichtserklärungen

⚠️ Die kritische 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage

Besonders wichtig: Sie haben exakt drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen (§ 4 KSchG). Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und kann in der Regel nicht verlängert werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte.

💼 Kündigungsschutz richtig einschätzen – Ihre Rechte kennen

  1. 🔎 Allgemeinen Kündigungsschutz überprüfen

    Der gesetzliche Kündigungsschutz hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Betriebsgröße: In der Regel gilt der Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeit-Beschäftigten
    • Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate ununterbrochene Beschäftigung
    • Soziale Rechtfertigung: Die Kündigung muss personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt begründet sein
  2. 🔍 Sonderkündigungsschutz prüfen

    Bestimmte Personengruppen genießen erweiterten Kündigungsschutz z. B.:

    • Schwangere und Eltern in Elternzeit
    • Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte
    • Betriebsratsmitglieder und Kandidaten

🖇️ Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur erfüllen

  1. Sofortige Arbeitslosmeldung vornehmen

    Melden Sie sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend. Dies kann persönlich, telefonisch unter 0800 4555500 oder online unter arbeitsagentur.de erfolgen. Eine verspätete Meldung kann zu empfindlichen Leistungskürzungen führen.

  2. Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragen

    Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld.

  3. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden

    Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld können u. a. entstehen, wenn:

    • Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt haben
    • Sie einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben haben
    • Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen

📑 Wichtige Dokumente und Ansprüche sichern

  1. Arbeitszeugnis anfordern

    Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Fordern Sie dieses zeitnah an und achten Sie auf:

    • Vollständigkeit aller Tätigkeiten
    • Wohlwollende Formulierung
    • Korrekte zeitliche Angaben
    • Unterschrift eines Vorgesetzten
  2. Offene Ansprüche geltend machen

    Vergessen Sie nicht, folgende finanzielle und materielle Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen u. a.:

    • Resturlaub und Urlaubsabgeltung
    • Überstundenausgleich oder -vergütung
    • Ausstehende Sonderzahlungen, Boni oder Provisionen

🤝 Betriebliche Mitbestimmung nutzen

  1. Betriebsrat einschalten

    In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Eine unterlassene oder unzureichende Anhörung macht die Kündigung unwirksam. Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat über:

    • Den genauen Kündigungsgrund
    • Die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats
    • Mögliche Einwände gegen die Kündigung
    • Unterstützung bei Verhandlungen

⚖️ Verhandlungsoptionen ausloten

  1. 🖋️ Wichtige Punkte bei einem Aufhebungsvertrag

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

    • Form und Wirksamkeit
      • Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB). Eine mündliche Vereinbarung ist unwirksam.
      • Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
    • Abfindung
      • Eine Abfindung kann verhandelt werden, ist aber kein gesetzlicher Anspruch.
      • Übliche Berechnungsbasis: ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG).
      • Die Auszahlung kann steuerliche Auswirkungen haben; eine Verschiebung in das nächste Kalenderjahr kann sinnvoll sein.
    • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
      • Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), außer:
        • Der Arbeitgeber hätte ohnehin betriebsbedingt gekündigt.
        • Die Kündigungsfrist wird eingehalten.
        • „wichtiger Grund“
      • Eine Entlassungsentschädigung (z. B. Abfindung) kann zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führen (§ 158 SGB III).
    • Fairnessgebot und Anfechtung

      Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter psychischem Druck oder unfairen Bedingungen abgeschlossen wurde. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer den Vertrag anfechten.

    • Auswirkungen auf betriebliche Altersvorsorge & andere Ansprüche

      Vorsicht! Erledigungsklauseln im Vertrag können dazu führen, dass keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

    Tipp: Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag immer anwaltlich prüfen, um Nachteile zu vermeiden! 💻 Online-Anfrage: Online-Anfrage absenden

  1. 📋 Kündigungsschutzklage vorbereiten

    Wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen:

    • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Zeugnisse)
    • Dokumentieren Sie den zeitlichen Ablauf der Kündigung
    • Notieren Sie mögliche Zeugen und deren Kontaktdaten
    • Halten Sie Beweise für Ihre Arbeitsleistung fest
  2. 💡 Rechtlichen Beistand sichern

    Die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht ist in Kündigungsfällen dringend empfehlenswert. Ein erfahrener Anwalt kann:

    • Die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen
    • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber professionell führen
    • Fristen und Formalitäten zuverlässig einhalten
    • Die bestmögliche Strategie für Ihre individuelle Situation entwickeln

🚀 Jetzt handeln – Die Zeit läuft!

Eine Kündigung wirft viele komplexe rechtliche Fragen auf, und die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage verstreicht schneller als gedacht. Als Experte für Arbeitsrecht biete ich Ihnen kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte nach einer Kündigung umfassend zu wahren.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche und vereinbaren Sie einen kurzfristigen Beratungstermin – telefonisch oder senden Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular ab.

Wichtig: Ihre Erstberatung ist bei mir immer kostenfrei und unverbindlich! So können Sie ohne finanzielles Risiko Ihre rechtliche Situation einschätzen lassen und erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Die ersten Schritte nach einer Kündigung sind entscheidend für Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Absicherung.

Kontaktieren Sie mich oder nutzen Sie das Kontaktformular (Rückrufbitte absenden) für einen Rückruf – je früher Sie handeln, desto besser kann ich Ihre Interessen vertreten. Die 3-Wochen-Frist wartet nicht – Ihr erster Anruf lohnt sich garantiert.

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